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Bestimmungsgemäße Verwendung; Organisatorische Maßnahmen - GÖLZ FB 200 Bedienungsanleitung

Freihandbohrgerät mit stihl-motor fs 550
Inhaltsverzeichnis

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FB 200
Bedienungsanleitung / Operating instructions / Mode d'emploi
1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die Maschine ist nach dem Stand der Technik und den anerkannten sicherheitstechnischen Regeln
gebaut. Dennoch können, bei ihrer Verwendung, Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder
Dritter bzw. Beeinträchtigungen des Produktes und anderer Sachwerte entstehen.
Die Maschine nur in technisch einwandfreiem Zustand, sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und
gefahrenbewusst, unter Beachtung der Bedienungsanleitung, benutzen! Insbesondere Störungen, die
die Sicherheit beeinträchtigen können, umgehend beseitigen oder beseitigen lassen!
Die Maschine ist ausschließlich zum Bohren in Stahlbeton, Beton, Mauerwerk, Kunst- und Naturstein
bestimmt. Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung, wie z.B. zum Bohren in Holz, gilt als
nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus resultierende Schäden haftet die Gölz GmbH nicht. Das Risiko
trägt allein der Anwender.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch das Beachten der Bedienungsanleitung, sowie
die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen!
1.2
Organisatorische Maßnahmen
Diese Bedienungsanleitung muss ständig am Einsatzort des Produktes griffbereit und für das Bedien-
personal zugängig aufbewahrt werden!
Ergänzend zur Bedienungsanleitung, müssen allgemeingültige, gesetzliche und sonstige verbindliche
Regelungen zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz beachtet werden!
Derartige Pflichten können z.B. auch den Umgang mit Gefahrenstoffen oder das Zurverfügungstellen/
Tragen von Schutzausrüstungen oder straßenverkehrsrechtliche Regelungen betreffen.
Diese Bedienungsanleitung ist um Anweisungen, einschließlich Aufsichts- und Meldepflichten zur
Berücksichtigung betrieblicher Besonderheiten, z.B. hinsichtlich Arbeitsorganisation, Arbeitsabläufen
und eingesetztem Personal, zu ergänzen.
Das mit Tätigkeiten an dem Produkt beauftragte Personal, muss vor Arbeitsbeginn die Bedienungsan-
leitung gelesen haben. Dies gilt in besonderem Maße, auch für nur gelegentlich (z.B. beim Rüsten,
Warten) an dem Produkt tätig werdendes Personal.
Gelegentlich ist das sicherheits- und gefahrenbewusste Arbeiten des Personals unter Beachtung der
Bedienungsanleitung zu kontrollieren.
Das Personal darf keine offenen langen Haare, lose Kleidung oder Schmuck, einschließlich Ringe tra-
gen. Es besteht Verletzungsgefahr (z.B. durch Hängen bleiben oder Einziehen)!
Soweit erforderlich oder durch Vorschriften gefordert, müssen persönliche Schutzausrüstungen be-
nutzt werden (z.B. Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, geeignete Schutzbekleidung). Die
Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten!
Die persönliche Schutzausrüstung sollte aus folgenden Teilen bestehen:
(1)
Helm mit Gehörschutz
(2)
Visier oder Schutzbrille
(3)
Staubschutz / Atemschutzmaske
(4)
Sicherheitshandschuhe
(5)
geeignete Schutzbekleidung
(6)
Sicherheitsschuhe mit Stahlkappen
- 5-
02952010999
5006024-06

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