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Bei der ersten
Inbetriebnahme
Jede weitere
Wartung
Wartung
Wartung
Warnung!
Gefahr durch fehlerhafte oder nicht durchgeführte Wartung: Die Verantwor-
tung für eine korrekte Installation und Funktionskontrolle des Produkts und
angeschlossener Komponenten liegt beim Betreiber.
· In mindestens jährlichen Abständen muss die sichere Funktionsfähigkeit durch
eine geschulte Fachkraft überprüft werden.
· Bauaufsichtliche Anforderungen müssen eingehalten werden.
ASSA ABLOY Sicherheitstechnik GmbH bietet Schulungen zur Aneignung der erfor-
derlichen Sachkunde an.
Beachten Sie insbesondere:
· Bei der ersten Inbetriebnahme muss ein Protokoll erstellt werden, in dem eine
Beschreibung der installierten elektrisch gesteuerten Fluchtweganlage, die Kon-
figurationsparameter und die Ergebnisse der vollständigen Funktionsprüfung
festgehalten sind.
· Jede weitere Wartung muss in einem geeigneten Prüfbuch (erhältlich bei ASSA
ABLOY Sicherheitstechnik GmbH) protokolliert werden.
· Falls zu einem späteren Zeitpunkt zulässige und bauaufsichtlich genehmigte
Änderungen an der elektrisch gesteuerten Fluchtweganlage vorgenommen wer-
den, müssen diese wie bei einer ersten Inbetriebnahme protokolliert werden.
· Stellen Sie sicher, dass sämtliche Öffnungs- und Schließfunktionen an allen
Fluchttüren bei deaktivierter Fluchtweganlage uneingeschränkt funktionieren.
· Stellen Sie sicher, dass die Fluchttüren nach Aktivierung der elektrisch gesteuer-
ten Fluchtweganlage zugehalten werden.
· Stellen Sie sicher, dass sich die Fluchttüren nach Betätigung der zentralen und
lokalen Not-Auf-Taster öffnen lassen.
· Stellen Sie sicher, dass bei Ansteuerung durch eine angeschlossenen Brandmel-
deanlage die Fluchttüren entriegelt werden.
· Alle Komponenten der elektrisch gesteuerten Fluchtweganlage müssen auf
Beschädigungen, Veränderungen und sichere Montage überprüft werden, die
Konfiguration und sichere Funktionsfähigkeit muss überprüft werden.
· Es muss sichergestellt werden, dass es bezüglich Zustand, Konfiguration und
Funktionsfähigkeit der elektrisch gesteuerten Fluchtweganlage keine relevanten
Abweichungen zur protokollierten ersten Inbetriebnahme gibt. Falls es Abwei-
chungen gibt, müssen diese entsprechend protokolliert und bauaufsichtlich
genehmigt sein.
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