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Gewährleistungsbedingungen
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Für dieses gerät übernehmen wir die gewährleistung für verdeckte mängel für ein jahr ab kaufdatum gemäß bon oder rechnung.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile und Ausführung, ausgenommen sind Verschleißteile und der Akku. Das Gerät ist uns als
frankierte Sendung zur Prüfung und Instandsetzung zu übersenden. Es wird von uns unfrei zurückgeschickt. Bei Einsendung des
geräts an uns muss das Ladegerät ebenfalls mitgeschickt werden. Während der gewährleistungszeit wird jedes als defekt anerkannte
Teil instandgesetzt oder gegen ein Neuteil ausgetauscht. Die Gewährleistung sieht grundsätzlich keinen Austausch gegen ein neues
Gerät vor. Diese Gewährleistung gilt gemäß Artikel L 211-1 des französischen Verbraucherschutzgesetzes. Es gilt als vereinbart, dass
unser Unternehmen bei einem Unfall mit Personen- oder Sachschaden nicht haftbar gemacht werden kann. Austausch oder Reparatur
im Rahmen der Gewährleistung führen nicht zu einer Verlängerung der Gewährleistungszeit. Ist ein Gerät während der Garantiezeit
nicht einsetzbar, leitet sich daraus kein Anspruch auf Schadenersatz ab. Darüber hinaus kann die Gewährleistung nicht in Anspruch
genommen werden, wenn uns Beleg Nr. 1 nicht innerhalb von 15 Tagen nach Kauf zusammen mit dem Kaufnachweis zurückgeschickt
wird oder wenn die Gerätenummer entfernt oder geändert wurde. Beleg Nr. 2 wird vom Nutzer des Geräts aufbewahrt. Um im Falle einer
Reparatur die Gewährleistung in Anspruch nehmen zu können, legen Sie Beleg Nr. 2 dem Gerät in seiner Originalverpackung bei.
Die Anmeldung eines Gewährleistungsfalls kann durch eine E-Mail an: mixplast@mix.fr erfolgen.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf:
• bruch des geräts nach stoßeinwirkung
• akkus
• beschädigung im zusammenhang mit unsachgemäßer Lagerung
• beschädigung im zusammenhang mit unsachgemäßem gebrauch
• Falsche Verwendung des geräts, ohne die bedienungsanleitung zu befolgen
• Verschleißteile
• defekte am gerät durch vom nutzer angebrachte Veränderungen
Bedingungen für die Anwendung der Gewährleistung:
die gewährleistung findet keine anwendung, wenn das gerät geöffnet wurde. es können keine Vorbehalte zu diesen bedingungen
gemacht werden und es wird keine Reklamation akzeptiert, falls diese Gewährleistungsbedingungen nicht genauestens eingehalten
wurden. Gerichtliches Vorgehen seitens des Käufers muss kurzfristig innerhalb von maximal 3 Monaten erfolgen.
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