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Verantwortung des Betreibers
DUPLEX Multi Eco / Roto – Stand 09/2019
Der Betreiber des Lüftungsgerätes unterliegt den gesetzlichen Pflich-
ten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Anleitung
müssen die für den Einsatzbereich des Gerätes gültigen Si-
cherheits-, Unfallverhütung- und Umweltschutzvorschriften
beachtet und angewiesen werden.
Dabei gilt insbesondere:
• Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestim-
mungen informieren und in einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich
alle Gefahren ermitteln und deren Risiken einschätzen, die sich
durch die speziellen Bedingungen am Einsatzort des Lüftungsgerä-
tes ergeben. (BetrSichV 2015 §3).
• Zudem hat er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung Art, Umfang
und Fristen der gemäß BetrSichV 2015 §14 erforderlichen wieder-
kehrenden Prüfungen, sowie die erforderliche Qualifikation der Prü-
fer festzulegen.
• Der Betreiber muss eine Betriebsanweisung erstellen, in der die Zu-
ständigkeiten bei der Wartung geregelt sind.
• Das Lüftungsgerät und dessen Zubehör darf nur in Übereinstim-
mung mit der Projektierung, den durch den Hersteller definierten
technischen Bedingungen, geltenden gesetzlichen Regelungen und
technischen Normen installiert und betrieben werden.
• Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit des Lüf-
tungsgerätes prüfen, ob die von ihm erstellten Betriebsanweisungen
dem aktuellen Stand der Regelwerke entsprechen und diese falls
erforderlich anpassen.
• Der Betreiber muss sicherstellen, dass alle Personen, die mit der
Wartung und dem Betrieb des Lüftungsgerätes beauftragt sind,
diese Anleitung gelesen und verstanden haben. Darüber hinaus
muss er das Personal über die Gefahren informieren.
• Der Betreiber muss sicherheits- und gefahrenbewusstes Arbeiten
des Personals unter Beachtung der Anleitung kontrollieren.
• Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten
ist, dass sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Re-
aktionsfähigkeit beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Me-
dikamente, sind nicht zu gelassen.
• Alle Sicherheits- und Gefahrenhinweise an dem Lüftungsgerät sind
zu beachten und vollzählig in lesbarem Zustand zu halten. Täglich
vor jeder Inbetriebnahme ist die Funktion aller Sicherheitseinrichtun-
gen zu überprüfen.
• Feuerstätten: Die einschlägig geltenden Vorschriften für den ge-
meinsamen Betrieb von Feuerstätte und Wohnungslüftung (Informa-
tionen über den Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks-
Zentralinnungsverband
(ZVI)
sind
zu
beachten!
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