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Läuferüberlasterkennung; Wiedereinschaltzeit; Ausgleichszeit - Siemens SIPROTEC 4 7SK80 Handbuch

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=
Ι
A
=
Ι
B
T
=
max..ANLAUF
τ
=
L
n
=
k
Die Wiedereinschaltgrenze Θ
Läuferüberlasterkennung
Übersteigt die Läufertemperatur 100% der aus dem thermischen Läuferabbild berechneten Maximaltempe-
ratur, besteht die Gefahr einer Beschädigung des Motors. Beim Überschreiten dieses Grenzwert wird entweder
eine Abschaltung veranlasst oder eine Überlastmeldung abgesetzt. Die gewünschte Reaktion wird durch den
Parameter 4311 Läufer Überlast festgelegt. Ist der Parameter auf Aus eingestellt, erfolgt keine Läufer-
überlasterkennung.

Wiedereinschaltzeit

Der Motorhersteller erlaubt eine Anzahl von Anläufen aus dem kalten (n
Betriebszustand. Danach ist eine erneute Einschaltung nicht mehr zulässig. Es muss eine entsprechende Zeit
— die Wiedereinschaltzeit T
abkühlt (Betriebsmesswert 661).

Ausgleichszeit

Dem thermischen Verhalten wird wie folgt entsprochen: Nach jeder Abschaltung des Motors wird eine zusätz-
liche Ausgleichszeit (Adresse 4304 T AUSGLEICH) gestartet. Diese berücksichtigt, dass die einzelnen Teile
des Motors im Abschaltmoment unterschiedliche Wärmezustände haben. Während der Ausgleichszeit wird das
thermische Abbild des Läufers nicht aktualisiert, sondern konstant gehalten, um die Ausgleichsvorgänge im
Läufer nachzubilden. Danach kühlt das thermische Abbild mit der entsprechenden Zeitkonstante (Läuferzeit-
konstante x Verlängerungsfaktor) ab. Während der Ausgleichszeit ist ein erneuter Start des Motors nicht
möglich. Wird die Wiedereinschaltgrenze unterschritten, ist eine erneute Zuschaltung zulässig.
Mindestsperrzeit
Unabhängig von thermischen Modellen fordern einige Motorhersteller bei Überschreiten der zulässigen
Anläufe eine Mindestsperrzeit für eine Wiedereinschaltung.
Die Gesamtdauer des Sperrsignals hängt davon ab, welche von den Zeiten T
Zuschaltzeit T
Zus.
Die gesamte Wartezeit T
Ausgleichszeit und der vom thermischen Modell berechneten Zeit T
schaltgrenze zusammen. Liegt die berechnete Übertemperatur beim Ausschalten des Motors oberhalb der
Wiedereinschaltgrenze, so wird zusammen mit der Ausgleichszeit die Mindestsperrzeit gestartet.
Damit kann die Zuschaltzeit T
beiden erstgenannten ist:
T
= T
+ T
Zus.
Ausgleich
T
= T
Zus.
Min.Sperrzeit
Mit dem Betriebsmesswert 809 T
zu einer zulässigen Einschaltung angezeigt. Wenn die Läuferübertemperatur unterhalb der Wiedereinschalt-
grenze ist und damit eine erneute Zuschaltung erlaubt wird, ist der Betriebsmesswert für die Wartezeit auf
Null gesunken.
SIPROTEC 4, 7SK80, Handbuch
E50417-G1100-C344-A8, Ausgabe 12.2017
Anlaufstrom
Basisstrom
maximale Anlaufzeit
thermische Zeitkonstante des Läufers, wird intern berechnet
zuässige. Anzahl von Anläufen aus dem kalten Zustand
wird als Betriebsmesswert in den „thermischen Messwerten" angezeigt.
WES
— abgewartet werden, damit sich der Läufer unter die Wiedereinschaltgrenze
WE
, bis ein erneutes Einschalten des Motors möglich wird, setzt sich somit aus der
Zus.
gleich der Mindestsperrzeit werden, wenn diese größer als die Summe der
Zus.
WE
(sichtbar in den "thermischen Messwerten") wird die verbleibende Zeit bis
Zus.
) und aus dem warmen (n
kalt
MIN SPERRZEIT
bis zum Unterschreiten der Wiederein-
WE
für T
< T
+ T
Min. Sperrzeit
Ausgleich
für T
≥ T
+ T
Min. Sperrzeit
Ausgleich
Übertemperatur > Wiedereinschaltgrenze
Funktionen
2.7 Motorschutz
)
warm
oder T
größer ist.
WE
WE
, wenn die errechnete
WE
123

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