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Lieferumfang; Bestimmungsgemäße Verwendung - EINHELL Power X Change Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Verfügbare Sprachen

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25. Innensechskantschlüssel
26. Ständer
27. Schlüssel für Batteriebox
28. Refl ektor vorne
29. Refl ektor hinten

2.2 Lieferumfang

Bitte überprüfen Sie die Vollständigkeit des Arti-
kels anhand des beschriebenen Lieferumfangs.
Bei Fehlteilen wenden Sie sich bitte spätestens
innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Kauf des Arti-
kels unter Vorlage eines gültigen Kaufbeleges an
unser Service Center oder an die Verkaufstelle,
bei der Sie das Gerät erworben haben. Bitte
beachten Sie hierzu die Gewährleistungstabelle
in den Service-Informationen am Ende der An-
leitung.
Öffnen Sie die Verpackung und nehmen Sie
das Gerät vorsichtig aus der Verpackung.
Entfernen Sie das Verpackungsmaterial so-
wie Verpackungs-/ und Transportsicherungen
(falls vorhanden).
Überprüfen Sie, ob der Lieferumfang vollstän-
dig ist.
Kontrollieren Sie das Gerät und die Zubehör-
teile auf Transportschäden.
Bewahren Sie die Verpackung nach Möglich-
keit bis zum Ablauf der Garantiezeit auf.
Gefahr!
Gerät und Verpackungsmaterial sind kein
Kinderspielzeug! Kinder dürfen nicht mit
Kunststoff beuteln, Folien und Kleinteilen
spielen! Es besteht Verschluckungs- und Er-
stickungsgefahr!
Rad mit Lenker
Vorderrad
Sattel
Pedale
Ständer
Sattelstütze
Schnellspannachse
Reflektoren
Universalschlüssel
Innensechskantschlüssel
Schlüssel für Batteriebox
Originalbetriebsanleitung
Anl_PXC_Bike_SPK7.indb 15
Anl_PXC_Bike_SPK7.indb 15
D
3. Bestimmungsgemäße
Verwendung
Bevor Sie mit Ihrem E-Bike am öff entlichen Stra-
ßenverkehr teilnehmen, informieren Sie sich
daher bitte über die jeweils geltenden nationalen
Vorschriften. Diese Informationen können Sie bei
Ihrem Fachhändler, den jeweiligen nationalen
Fahrrad- oder E-Bike-Verbänden und auch im
Internet erhalten. Dort informiert man Sie darü-
ber, wie Ihr E-Bike ausgestattet sein muss, damit
Sie am öff entlichen Straßenverkehr teilnehmen
können. Es wird beschrieben, welche Beleuch-
tungsanlagen installiert sein oder mitgeführt
werden müssen, und mit welchen Bremsen das
Fahrrad ausgestattet sein muss. Man erhält in
den jeweils geltenden nationalen Vorschriften
Angaben zu geltenden Altersbeschränkungen,
in welchem Alter man wo fahren darf oder muss.
Auch die Teilnahme von Kindern am öff entlichen
Straßenverkehr wird hier geregelt. Wenn es eine
Helmpfl icht gibt, wird diese angegeben.
Das Mitführen von Gepäck ist nur zulässig mit ei-
ner am E-Bike angebrachten geeigneten Vorrich-
tung und sicherer Befestigung des Gepäcks.
Dabei dürfen die maximale Tragfähigkeit des
Gepäckträgers sowie das höchstzulässige Ge-
samtgewicht des Fahrzeugs nicht überschritten
werden.
Für Fahrten auf Wegen, wie:
Asphaltierten Straßen und Radwegen
Wegen die durch Sand, Schotter oder ähnli-
che Materialien befestigt sind (z.B. Forststra-
ße, Feldweg)
Befestigten und unbefestigten Wanderwegen
auf denen Wurzeln, Schwellen, Steine und
Absätze häufiger vorhanden sind
Wobei die Laufräder im ständigen Kontakt mit
dem Untergrund sind bzw. aufgrund von Uneben-
heiten wie Wurzeln den Bodenkontakt kurzzeitig
verlieren (keine Sprünge, kein Fahren auf einem
Laufrad, keine Bremsungen wobei das Hinterrad
den Kontakt zum Boden verliert).
Das E-Bike darf nur nach ihrer Bestimmung ver-
wendet werden. Jede weitere darüber hinausge-
hende Verwendung ist nicht bestimmungsgemäß.
Für daraus hervorgerufene Schäden oder Verlet-
zungen aller Art haftet der Benutzer/Bediener und
nicht der Hersteller.
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13.08.2018 13:01:07
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