Reanimationsprotokoll
SVT-Frequenz
Alle Rhythmen mit Frequenzen zwischen der Erkennungsfrequenz und
der SVT-Frequenz werden anhand mehrerer SVT-Diskriminatoren
gefiltert, um sie als VF/VT oder SVT (Supraventrikuläre Tachykardie)
einzustufen. Als SVT klassifizierte Rhythmen zwischen den beiden
eingestellten Frequenzen sind nicht schockbar. Alle SVT-Rhythmen
über den Frequenzen werden als schockbar eingestuft. Die
SVT-Frequenz muss größer sein als die Erkennungsfrequenz und kann
zwischen 160 und 300/min eingestellt werden oder der medizinische
Leiter wählt die Option „KEINE THERAPIE BEI SVT" über die
MDLink-Software aus.
Reanimationsprotokoll
Das Reanimationsprotokoll des AEDs entspricht den Leitlinien zur
Reanimation und zur kardiologischen Notfallversorgung der American
Heart Association und des European Resuscitation Council von 2010.
Wenn der AED einen schockbaren Rhythmus erkennt, fordert er den
Bediener auf, die SCHOCKTASTE zu drücken (nur bei Gerätetyp
9390E), um einen Defibrillationsschock zu verabreichen und dann
eine 2-minütige Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
durchzuführen.
Der Powerheart AED G3 Automatic gibt bei Erkennung eines
schockbaren Rhythmus automatisch einen Defibrillationsschock ab
und fordert dann den Bediener auf, eine 2-minütige HLW
durchzuführen.
®
STAR
Biphasic-Kurve
Anhand der STAR
gemessen, um einen auf den Patienten abgestimmten Schock zu
verabreichen. Dadurch wird die Verabreichung eines an den jeweiligen
Patienten angepassten Energieniveaus möglich. Die Energieniveaus des
Powerheart G3 AED lassen sich in drei Defibrillationsschockstufen
verabreichen.
Die Schocks mit ultraniedrig variabler Energie (150 VE), niedrig
variabler Energie (200 VE) und hoch variabler Energie (300 VE) sind
Schocks mit variabler Energie. Die tatsächliche Energieabgabe richtet
sich nach der Impedanz des Patienten. Einzelheiten dazu finden Sie in
Tabelle 2-1 auf Seite
Seite 6-9
Powerheart® AED G3 Plus 9390A und 9390E
®
Biphasic-Kurve wird die Impedanz des Patienten
2-6,
Tabelle 6-2 auf Seite
und
Tabelle 6-4 auf Seite
6-9,
Tabelle 6-3 auf
6-10.
70-00914-08 B
2-5