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Allgemeine Vorschriften - Kranzle 1132 Betriebsanleitung

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Allgemeine Vorschriften

Einsatzbereich
Die Maschinen ausschließlich nur zum Reinigen mit Hochdruckstrahl und Reinigungs-
mittel oder zum Reinigen mit Hochdruckstrahl ohne Reinigungsmittel verwenden.
Prüfungen
Die Maschine ist nach den „Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler" bei Bedarf, jedoch
mindestens alle 12 Monate durch einen Sachkundigen darauf zu prüfen, ob ein sicherer
Betrieb weiterhin gewährleistet ist. Die Ergebnisse der Prüfung sind schriftlich fest-
zuhalten. Formlose Aufzeichnungen genügen. Prüfprotokolle auf den Seiten 38-39.
Gewerbliche Hochdruckreiniger müssen alle 12 Monate
von einem Sachkundigen überprüft werden!
Unfallverhütung
Die Maschine ist so ausgerüstet, daß bei sachgemäßer Bedienung Unfälle ausge-
schlossen sind. Die Bedienungsperson ist auf die Verletzungsgefahr durch heiße
Maschinenteile und den Hochdruckstrahl hinzuweisen. Die „Richtlinien für
Flüssigkeitsstrahler" sind einzuhalten. (Siehe auch Seite 8 und 9).
Ölwechsel:
Der erste Ölwechsel muss nach ca. 50 Betriebsstunden erfolgen, danach jährlich oder
nach 1000 Betriebsstunden. Sollte es nötig sein, bei einer Reparatur, oder weil das Öl eine
graue Farbe hat, das Öl zu wechseln, so ist über einem Behälter die Ölablassschraube zu
öffnen und das Gerät zu entleeren.
Das Öl muß in einem Behälter aufgefangen und anschließend vorschriftsmäßig entsorgt
werden. Neues Öl: 0,25 l - Motoröl W 15/40.
Ölleckage: Bei Ölaustritt sofort den nächsten
Kundendienst (Händler) aufsuchen. (Umweltschäden,
Getriebeschaden)
Bei hoher Luftfeuchtigkeit und Temperaturschwankungen
ist Kondenswasserbildung möglich; nimmt das Öl eine
graue Farbe an, muß das Öl gewechselt werden.

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