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Vorschriften Und Normen; Ce-Kennzeichnung - BROTJE EcoGen WGS 20.1 Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit

2.4 Vorschriften und Normen

2.5 CE-Kennzeichnung

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Stromschlaggefahr! Der WGS 20.1 erzeugt nach Ausschalten noch Strom!
Nach deim Ausschalten des Stirlingbrenners bleibt der Stirlingmotor noch eine
Weile heiß und erzeugt noch eine Weile weiter Strom.
Stromschlaggefahr! Anschluss und Wartung nur durch einen von BRÖTJE konzessi-
onierten Elektrofachmann!
Der elektrische Anschluss und die Wartung des WGS 20.1 darf nur durch einen zu-
gelassenen, konzessionierten Elektrofachman erfolgen! Dieser muss für den norm-
gerechten elektrischen Anschluss an die Hausinstallation sorgen.
Neben den allgemeinen Regeln der Technik sind die einschlägigen Normen, Vor-
schriften, Verordnungen und Richtlinien zu beachten:
- Feuerungsverordnung, Absatz 3
- DIN EN 12828; Heizungssysteme in Gebäuden
- EnEV - Energieeinsparverordnung
- Bundes-Immisionsschutzverordnung 3. BImSchV
- DVGW-TRGI 2008 (DVGW-Arbeitsblatt G 600); Technische Regeln für Gasinstal-
lation
- DVGW-Merkblatt G 613; Gasgeräte - Installations-, Wartungs- und Bedienungs-
anleitung
- DIN 18380; Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
- DIN EN 12831; Heizungsanlagen in Gebäuden
- DIN 4753; Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink - und Be-
triebswasser
- DIN 1988; Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI)
- VDE 0700-21, DIN EN 60335-2-21: Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausge-
brauch und ähnliche Zwecke - Besondere Anforderungen für Wassererwärmer
- VDE 0700-102, DIN EN 60335-2-102: Sicherheit elektrischer Geräte für den
Hausgebrauch und ähnliche Zwecke: Besondere Anforderungen für Gas-, Öl- und
Festbrennstoffgeräte mit elektrischen Anschlüssen
- Vorschriften der örtlichen Energieversorgungsunternehmen
- Meldepflicht (u.U. Freistellungsverordnung)
- ATV-Merkblatt M251 der abwassertechnischen Vereinigung
- Bestimmungen der kommunalen Behörden zur Einleitung von Kondenswasser
Die CE-Kennzeichnung bedeutet, dass die Gas-Brennwertgeräte die Anforderun-
gen der Gasgeräterichtlinie 2009/142/EG, der Niederspannungsrichtlinie
2006/95/EG sowie der Richtlinie 2004/108/EG (elektromagnetische Verträglich-
keit, EMV) des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliederstaaten
erfüllen.
Die Einhaltung der Schutzanforderungen gemäß der Richtlinie 2004/108/EG ist
nur bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Kessel gegeben.
Die Umgebungsbedingungen gemäß EN 55014 sind einzuhalten.
Ein Betrieb ist nur mit ordnungsgemäß montierter Verkleidung statthaft.
Die ordnungsgemäße elektrische Erdung ist durch regelmäße Überprüfung (z.B.
jährliche Inspektion) der Kessel sicherzustellen.
Beim Austausch von Geräteteilen dürfen nur vom Hersteller vorgeschriebene Ori-
ginalteile verwendet werden.
Die Gas-Brennwertgeräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen der Wir-
kungsgradrichtlinie 92/42/EG als Brennwertkessel.
Bei Einsatz von Erdgas emittieren die Gas-Brennwertgeräte entsprechend den An-
forderungen gemäß §6 der Verordnung über Kleinfeuerungsstätten vom
26.01.2010 (1.BImSchV) weniger als 60
EcoGen WGS 20.1
mg
/
NO
.
kWh
X
7304850-01 11.11

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