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Schäfer Domoplus DPSM 250 Technische Information Seite 7

Inhaltsverzeichnis

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Installationshinweise
Bei der Erstellung und dem Betrieb der Anlage müssen die bauauf-
sichtlichen Vorschriften und die gesetzlichen Bestimmungen be-
achtet werden.
Die Installation des Brennwertkessels und der Abgasanlage, die
Erstinbetriebnahme und Wartung dürfen nur von einer anerkann-
ten Fachfirma ausgeführt werden. Es dürfen nur Originalwartungs-
teile des Herstellers verwendet werden.
Arbeiten an gasführenden Teilen dürfen nur durch eine konzessio-
nierte Fachfirma ausgeführt werden. Bestätigen Sie dem Anlagen-
betreiber, daß die Anlage auf Gasdichtheit geprüft wurde.
Die Errichtung einer Gasfeuerstätte muß beim zuständigen Gasversor-
gungsunternehmen angezeigt und von diesem genehmigt werden.
®
Der Domoplus
darf nur mit den auf dem Typenschild angegebe-
nen Gasarten betrieben werden.
Vor der gasseitigen Installation und Einstellung ist die werkseitige
Einstellung des Gerätes mit den örtlichen Versorgungsbedingun-
gen zu vergleichen. Eine eventuell notwendige Umstellung muß
durch einen Heizungsfachmann erfolgen.
Brennwertkessel benötigen ein speziell auf die Betriebsweise ab-
gestimmtes Abgas- bzw. Zuluft-/Abgas-System. Die Ausführung
ist abhängig von dem Aufstellort und den baulichen Gegebenhei-
ten. Baurechtliche Bestimmungen der Bundesländer beachten. Die
Abgasanlage ist genehmigungsbedürftig. Schalten Sie deshalb früh-
zeitig den Bezirks-Schornsteinfegermeister ein.
Bei Anschluß an eine feuchteunempfindliche Abgasanlage muß
deren Brennwerttauglichkeit geprüft werden - minimal zulässige
Abgastemperatur beachten.
Abstände des konzentrischen Abgassystems und des Kessels zu
brennbaren Bauteilen sind nicht erforderlich. Bei Nennwärmelei-
stung der Feuerstätte werden keine höheren Bauteiltemperaturen
als 85°C erreicht!
Die Errichtung einer Brennwertfeuerstätte ist der zuständigen Ab-
wasserbehörde anzuzeigen. Maßgebend für die Einleitung von Kon-
densaten in die öffentliche Kanalisation sind die kommunalen Ab-
wasserbestimmungen.
Das neutralisierte Kondensat des Domoplus® DPSM 250 entspricht
den Anforderungen des ATV-Merkblattes M 251.
Bei der Erstellung des elektrischen Anschlusses müssen die gülti-
gen Vorschriften und die Vorgaben des zuständigen Energieversor-
gungsunternehmens berücksichtigt werden.
Arbeiten an elektrischen Einrichtungen dürfen nur durch einen Fach-
mann nach den jeweils geltenden Vorschriften durchgeführt wer-
den.
Anforderungen an das Heizungswasser:
• pH-Wert
4,5 bis 8,5
• Chlorid-Gehalt
< 20 mg/l
• spez. Leitwert
< 500 µS/cm bei 25°C
• Inhibitoren oder Frostschutzzusätze dürfen nur nach Rückspra-
che mit der SCHÄFER Heiztechnik verwendet werden, oder es
ist eine Systemtrennung vorzunehmen.
• Das Eindiffundieren von Sauerstoff z.B. durch nichtdiffusions-
dichte Fußbodenheizungen oder zu kleine Ausdehnungsgefä-
ße muß unterbunden werden. Eventuell Wärmetauscher zur
Anlagentrennung vorsehen.
• Vor der Inbetriebnahme muß die Heizungsanlage sowohl bei
Neu- als auch bei Altanlagen gespült werden. Die anschließen-
de Befüllung darf nur mit unbehandeltem, frischem Trinkwas-
ser erfolgen.
Wichtige Hinweise zur Umlaufwassermenge!
• Im Gerät ist eine Umwälzpumpe eingebaut, die die erforderli-
che Umlaufwassermenge über den offenen Verteiler im Kessel
sicherstellt.
• Der im Kessel integrierte offene Verteiler darf nur bei Anlagen
mit bauseitigem offenen Verteiler oder bei einer Systemtren-
nung mit Wärmetauscher entfernt werden. Es darf keine zu-
sätzliche Pumpe zwischen dem Kessel und einem offenen Ver-
teiler/Wärmetauscher montiert werden.
• Für Schäden, die auf zu hohe Strömungsgeschwindigkeiten im
Gerät zurückzuführen sind, entfallen alle Haftungs- und Ge-
währleistungsansprüche!
Wartung
Der Anlagenbetreiber ist verpflichtet eine regelmäßige Wartung
und Reinigung durch einen Fachkundigen durchführen zu lassen
(einmal jährlich). Die Wartung ist nach dieser Installationsanlei-
tung durchzuführen.
Wir empfehlen den Abschluß eines Wartungsvertrages. Für Schä-
den, die auf nicht durchgeführte Wartung zurückzuführen sind,
entfällt die Gewährleistung.
Aufstellraum
Der Gas-Brennwertkessel sollte in einem frostfreien, belüftbaren
Raum installiert werden. Die Aufstellung in Räumen mit starkem
Staubanfall oder hoher Luftfeuchtigkeit, wie z.B. in Bädern, Wasch-
oder Trockenräumen, ist nicht zulässig. Insbesondere bei raumluft-
abhängigem Betrieb darf er nicht in Räumen aufgestellt werden, in
denen Lösungsmittel, chlorhaltige Reinigungsmittel, Farben, Kleb-
stoffe usw. gelagert werden. Verdunstungen dieser Stoffe können
zu Korrosion des Kessels führen.
Für Kesselschäden, die auf diese Ursachen zurückzuführen sind,
entfällt die Gewährleistung.
Wird die Feuerstätte in einem Raum aufgestellt, in dem sich stän-
dig Personen aufhalten, so muß eine konzentrische Zuluft-/Abgas-
anlage eingesetzt werden.
Technische Informationen
Händigen Sie die Technische Information dem Anlagenbetreiber
aus. Sie sollte in der Schaltfeldabdeckung deponiert werden. Un-
terrichten Sie den Anlagenbetreiber über die Handhabung und
Wirkungsweise des Gerätes und seiner Sicherheitseinrichtungen.
Beachten Sie bitte auch die weiteren Technischen Informationen
der Heizungsanlage.
Installationshinweise
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