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T-Sinus Ergo 2 / deutsch / A31008-S250-A102-3-19 / appendix.fm / 28.1.04
Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fachhändler), leis-
tet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendgerätes eine
Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu.
Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung
eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum
des Händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des
Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Man-
gel von dem Händler zu vertreten ist, Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher
Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kauf-
bestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung
sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen
nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgü-
tern, wie z. B. Druckerpatronen und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikationsend-
gerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten an die Hotline
0180 5 1990 wenden. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene
60 Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz der T-Com. Erfahrene Techniker
beraten Sie und stimmen mit Ihnen das weitere Vorgehen ab.
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