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Garantie-Urkunde (Österreich); Garantie Schweiz - Siemens gigaset S1 Bedienungsanleitung

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Anhang
Garantie-Urkunde (Österreich)
Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an
Siemens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantie-
geberin ist die Siemens Aktiengesellschaft, Quellenstraße 2, A-1100 Wien.
Weitergehende oder andere Ansprüche als die in dieser Herstellergarantie genann-
ten sind ausgeschlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgan-
genen Gewinn und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter
Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem
Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet
wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorste-
henden Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung der Garantie wenden Sie sich bitte an den Siemens Telefonservice. Die
Rufnummer finden Sie im Kapitel „Kundenservice (Customer Care)" auf Seite 151.

Garantie Schweiz

Die Garantiedauer für die Schweiz beträgt 12 Monate.
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