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Wartung - Truma DuoControl Gebrauchsanweisung, Einbauanweisung

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  • DEUTSCH, seite 1
DuoControl wird eingangsseitig über das Außengewinde
M20 x 1,5 (G.13) an die Hochdruckleitung und ausgangsseitig
über eine Schneidringverschraubung 8 mm oder 10 mm an
das Gasrohr angeschlossen.
Bei Gasrohren mit 8 mm muss der beiliegende (nur für den
Handel) Adapter Z 10 / RVS 8 (Art.-Nr. 50020-04000), bei
10 mm Gasrohren der Adapter Z 8 / RVS 10 (Art.-Nr. 50000-
06500) verwendet werden.
Bei Verwendung im Freien DuoControl beispielsweise durch
eine Schutzhaube gegen Witterungseinflüsse schützen.
– Geeignete Position für DuoControl auswählen, insbesonde-
re: Typenschild lesbar, Statusanzeige erkennbar, Beschädi-
gungen beim Flaschenwechsel vermeiden, Eindringen von
Gas in Flüssigphase erschweren, Platz für die Nachrüstung
der Truma Fernanzeige einplanen, Hochdruck-Schläuche
spannungsfrei verlegen.
– Ist der Abstand der Gasflaschenventile mehr als ein Meter,
kann der Ergänzungssatz (Art.-Nr. 50020-61100) verwendet
werden.
– Mit 4 Schrauben an einer stabilen Wand / Decke befestigen.
Auf ausreichende Festigkeit muss geachtet werden.
> 100 cm
– Hochdruck-Schläuche an die Eingänge DuoControl an-
schrauben, evtl. Winkelverschraubungen verwenden
(Art.-Nr. 50020-56000).
– Nach erfolgtem Einbau muss der Fachmann die gesamte
Gasanlage auf korrekte Montage und Dichtigkeit überprü-
fen. Die Schlauch-Anschlüsse am Eingang DuoControl auf
Dichtigkeit überprüfen (z. B. mit einem Lecksuchspray nach
DIN EN 14291).
Diese Prüfung ersetzt nicht die regelmäßig wiederkeh-
rende Gasprüfung!
Anschließend müssen alle Funktionen gemäß der Gebrauchs-
anweisung geprüft werden.

Wartung

Die Umschalt-Regleranlage DuoControl ist wartungsfrei.
Die Prüfung der Gasanlage ist in Deutschland alle 2 Jahre
von einem Flüssiggas-Sachkundigen (DVFG, TÜV, DEKRA) zu
wiederholen. Sie ist auf der entsprechenden Prüfbescheini-
gung (G 607) zu bestätigen.
Druckregelgeräte und Schlauchleitungen müssen spätestens
10 Jahre nach Herstellungsdatum gegen neue ausgewechselt
werden. Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
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