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Bedienungsanleitung 100-AB8 plus/AWUG (ISDN-analog) / 100-AB8 plus/AWUG (ISDN-ISDN)
2.
Begriffserklärungen, allgemein
2.1
Abwesenheitssicherung (externscharf)
Der Begriff der "Abwesenheitssicherung" ist mit dem Zustand der Externscharfschaltung gleichzusetzen.
Man spricht von der Abwesenheitssicherung, wenn durch ein geeignetes Bedienorgan z.B. einem
Blockschloß extern-scharfgeschaltet wird. Das bedeutet man geht davon aus, daß der zu sichernde
Bereich verlassen ist, und auch nicht versehentlich, z.B. durch eine unverschlossene Tür betreten
werden kann.
Die Zentrale kann nur extern-scharfgeschaltet werden, wenn keine Störung der Anlage vorliegt.
Relevante Störungen können sein:
Ob diese Störungen eine Scharfschaltung verhindern, wird vom Errichter in der Programmierung
festgelegt.
Außerdem darf keine Meldergruppe oder die Verschlußgruppe gestört sein. Ebenso darf kein
ungelöschter Alarm anstehen.
Sperrungen von Meldergruppen werden mit der Externscharfschaltung automatisch aufgehoben. Nach
der Unscharfschaltung sind die Sperrungen jedoch wieder aktiv.
Die Scharfschaltung wird mit einem akustischen Signal, das ca. 3 Sekunden ertönt, quittiert.
Jedes anstehende Alarmkriterium führt nun zu einem Hauptalarm. Dieser wird optisch (Blitzlampe) und
akustisch (Lautsprecher) angezeigt oder über das integrierte Übertragungsgerät (AWUG) an ein
Wachunternehmen weitergemeldet. Der ausgelöste Alarm wird im externscharfen Zustand nicht an
Bedienteilen angezeigt.
Nach der Unscharfschaltung wird ein ausgelöster Alarm an den entsprechenden Anzeigen der
Bedienteile sowie an eventuell installierten Paralleltableaus angezeigt. Die zuerst ausgelöste
Meldergruppe wird durch eine blinkende LED angezeigt. Weitere ausgelöste Meldergruppen werden über
statisch leuchtende LEDs angezeigt. Nach dem Unscharfschalten ertönt ein Erinnerungssignal über den
Zentralensummer oder ein angeschlossenes Internbedienteil.
Ist die Zentrale auf Betrieb mit externem Schaltorgan programmiert, kann in diesem
"Hauptbereich" nicht über ein Bedienteil extern-scharfgeschaltet werden. Für einen evtl.
vorhandenen 2. Hauptbereich besteht diese Einschränkung nicht.
2.2
Anwesenheitssicherung (internscharf)
Der Zustand "internscharf" wird auch als Anwesenheitssicherung bezeichnet. Bei der
Anwesenheitssicherung ist es möglich, sich innerhalb des gesicherten Bereiches aufzuhalten.
Es gibt bei dieser Sicherungsform die Möglichkeit der Teilbereichsscharfschaltung. D.h. Sie haben die
Möglichkeit Meldergruppen zu sperren. Im Wirkungsbereich dieser Meldergruppen ist es dann möglich
frei zu agieren, ohne dabei einen Alarm, z.B. über einen Bewegungsmelder oder einen Fensterkontakt
auszulösen.
Intern-scharfgeschaltet wird über Bedienteile oder durch Betätigung eines zusätzlich installierten
Schlüsselschalters.
Ein anstehendes Alarmkriterium führt zu einem Internalarm. Die Anzeigen von Bedienteilen oder
Paralleltableaus sind nicht dunkelgesteuert, so daß der Anlagenzustand sofort erkenntlich ist.
Die Anwesenheitssicherung kann durch das Unscharfschalten über Bedienteile, den Schlüsseltaster,
oder durch kurzes Zu- und wieder Aufschließen des externen Schaltorgans (Blockschloß) rückgängig
gemacht werden. Letztere Funktion ist z.B. für spätheimkehrende Personen gedacht, die vor dem
Betreten des interngeschärften Bereiches die Internschärfung aufheben müssen.
Mit dieser Unscharfschaltung werden gleichzeitig interne akustische Signalgeber abgeschaltet.
- Akkustörung,
- Netzstörung,
- Störung Telefonleitung