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Verantwortlichkeit; Ce Kennzeichnung - Kostal Inveor Betriebsanleitung

Funktionale sicherheit
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A l l g e m e i n e I n f o r m a t i o n e n

1.7 Verantwortlichkeit

Elektronische Geräte sind grundsätzlich nicht ausfallsicher. Der Errichter
und/oder Betreiber der Maschine bzw. Anlage ist dafür verantwortlich, dass bei
Ausfall des Gerätes der Antrieb in einen sicheren Zustand geführt wird.
In der DIN EN 60204-1; VDE 0113-1:2007-06 "Sicherheit von Maschinen"
werden im Kapitel "Elektrische Ausrüstung von Maschinen"
Sicherheitsanforderungen an elektrische Steuerungen aufgezeigt. Diese dienen
der Sicherheit von Personen und Maschinen sowie der Erhaltung der
Funktionsfähigkeit der Maschine oder Anlage und sind zu beachten.
Die Funktion einer Not-Aus-Einrichtung muss nicht unbedingt zum Abschalten
der Spannungsversorgung des Antriebs führen. Zum Abwenden von Gefahren
kann es sinnvoll sein, einzelne Antriebe weiter in Betrieb zu halten oder
bestimmte Sicherheitsabläufe einzuleiten. Die Ausführung der Not-Aus-
Maßnahme wird durch eine Risikobetrachtung der Maschine oder Anlage
einschließlich der elektrischen Ausrüstung beurteilt und nach DIN EN 13849
"Sicherheit von Maschinen - Sicherheitsbezogene Teile von Steuerungen" mit
Auswahl der Schaltungskategorie bestimmt.

1.8 CE Kennzeichnung

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigen wir als Gerätehersteller, dass die
grundlegende Anforderung der folgenden Richtlinie erfüllt ist:
Richtlinie über die elektromagnetische Verträglichkeit (Richtlinie
2004/108/EG des Rates)
Die Konformitätserklärung liegt unter www.kostal-industrie-elektrik.com zum
Download bereit.
2014-11 | DOC01504435 | Betriebsanleitung INVEOR STO
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