Der Rauchwarnmelder überwacht eine Fläche von 60 m² bei einer
Raumhöhe von max. 6 m.
Er muss möglichst in der Zimmermitte an der Decke montiert werden. Es
sind laut DIN 14676 mindestens 0,5 m Abstand zu allen Einrichtungs-
gegenständen an der Decke und zu den Wänden einzuhalten. Als
Einrichtungsgegenstände zählen auch getaktete Stromversorgungen wie
z.B. Energiesparlampen, Übertrager, etc. Wird der Melder in einem Dachspitz
montiert, so muss er bei einer Dachneigung
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von bis zu 20° um 0,2 m - 0,5 m vom Dachspitz abgehängt werden.
Der Melder darf seitlich versetzt und direkt an die Decke/das Dach
montiert werden.
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von über 20° waagerecht und um 0,2 m - 0,5 m abgehängt montiert
werden.
Dachneigung < = 20 °
Rauchwarnmelder dürfen nicht im Freien eingesetzt werden.
0,2 m bis 0,5 m
Dachneigung > 20 °
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