Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Konformitätserklärung; Truma Hersteller-Garantieerklärung - Truma Mover XT L Gebrauchsanweisung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Mover XT L:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen
  • DE

Verfügbare Sprachen

  • DEUTSCH, seite 1
Konformitätserklärung
1. Stammdaten des Herstellers
Name:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Anschrift:
Wernher-von-Braun-Str. 12, D-85640 Putzbrunn
2. Identifikation des Gerätes
Typ / Ausführung:
Rangierhilfe Mover® XT L
3. Erfüllt die Anforderungen folgender EG-Richtlinien
3.1 R&TTE-Richtlinie (1999/5/EG)
3.2 Funkentstörung von KFZ UN ECE R10
3.3 Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.4 Altfahrzeugrichtlinie 2000/53/EG
und trägt die Typgenehmigungsnummern E1 10R-046968
und das CE-Zeichen.
Mover® XT L
Klasse 2, Frequenz 868 MHz.
Länder:
AT, BE, BG, CH, CY, CZ, DE, DK, EE, ES, FI, FR, GB, GR, HU,
IE, IS, IT, LT, LU, LV, MT, NL, NO, PL, PT, RO, SE, SI, SK.
4. Grundlage des Konformitätsnachweises
ETSI EN 300220-2; ETSI EN 300220-1;
ETSI EN 301 489-3; IEC 60950-1:2005 (2nd Edition);
EN 60950-1:2006 + A11:2009 + A1:2010 + A12:2011
5. Überwachende Stelle
Kraftfahrt-Bundesamt
6. Angaben zur Funktion des Unterzeichners
Unterschrift: ppa. Axel Schulz
Leitung Produktcenter
Truma Hersteller-Garantieerklärung
1. Garantiefall
Der Hersteller gewährt Garantie für Mängel des Gerätes, die
auf Material- oder Fertigungsfehler zurückzuführen sind. Da-
neben bestehen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche
gegen den Verkäufer fort.
Der Garantieanspruch besteht nicht:
– für Verschleißteile und bei natürlicher Abnutzung,
– infolge Verwendung von anderen als Truma Originalteilen
– bei Gasdruck-Regelanlagen infolge Schäden durch Fremd-
– infolge Nichteinhaltung der Truma Einbau- und
– infolge unsachgemäßer Behandlung,
– infolge unsachgemäßer Transportverpackung.
2. Umfang der Garantie
Die Garantie gilt für Mängel im Sinne von Ziffer 1, die in-
nerhalb von 24 Monaten seit Abschluss des Kaufvertrages
zwischen dem Verkäufer und dem Endverbraucher eintreten.
Der Hersteller wird solche Mängel durch Nacherfüllung be-
seitigen, das heißt nach seiner Wahl durch Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Leistet der Hersteller Garantie, beginnt
die Garantiefrist hinsichtlich der reparierten oder ausgetausch-
ten Teile nicht von neuem, sondern die alte Frist läuft weiter.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatz-
ansprüche des Käufers oder Dritter sind ausgeschlossen. Die
Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
Die Kosten der Inanspruchnahme des Truma Werkskunden-
dienstes zur Beseitigung eines unter die Garantie fallenden
Mangels – insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und
Materialkosten – trägt der Hersteller, soweit der Kundendienst
innerhalb von Deutschland eingesetzt wird. Kundendienstein-
sätze in anderen Ländern sind nicht von der Garantie gedeckt.
Zusätzliche Kosten aufgrund erschwerter Aus- und Einbau-
bedingungen des Gerätes (z. B. Demontage von Möbel- oder
Karosserieteilen) können nicht als Garantieleistung anerkannt
werden.
3. Geltendmachung des Garantiefalles
Die Anschrift des Herstellers lautet:
Truma Gerätetechnik GmbH & Co. KG
Wernher-von-Braun-Straße 12
85640 Putzbrunn, Deutschland
Bei Störungen wenden Sie sich bitte an das Truma Service-
Putzbrunn, 14.05.2013
zentrum oder an einen unserer autorisierten Servicepartner
(siehe Truma Serviceheft oder www.truma.com). Bezeichnen
Sie bitte Ihre Beanstandungen im Detail und geben Sie die
Fabriknummer des Gerätes sowie das Kaufdatum an.
Damit der Hersteller prüfen kann, ob ein Garantiefall vorliegt,
ist durch den Endverbraucher das Gerät auf seine Gefahr zum
Hersteller / Servicepartner zu bringen oder ihm zu übersen-
den. Bei Schäden am Wärmetauscher ist der verwendete Gas-
druckregler mit einzusenden.
Bei Klimasystemen:
Zur Vermeidung von Transportschäden darf das Gerät nur
nach Rücksprache mit dem Truma Servicezentrum Deutsch-
land oder dem jeweiligen autorisierten Servicepartner ver-
sandt werden. Andernfalls trägt das Risiko für eventuell ent-
stehende Transportschäden der Versender.
Bei Einsendung ins Werk bitte per Frachtgut versenden. Im
Garantiefall übernimmt das Werk die Transportkosten bzw.
Kosten der Einsendung und Rücksendung. Liegt kein Garan-
tiefall vor, gibt der Hersteller dem Kunden Bescheid und nennt
die vom Hersteller nicht zu übernehmenden Reparaturkosten;
in diesem Fall gehen auch die Versandkosten zu Lasten des
Kunden.
in den Geräten,
stoffe (z. B. Öle, Weichmacher) im Gas,
Gebrauchsanweisungen,
7

Werbung

Inhaltsverzeichnis

Fehlerbehebung

loading

Inhaltsverzeichnis