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EINLEITUNG
1.1 SICHERHEITSHINWEISE
1.2 GARANTIE UND GEWÄHRLEISTUNG
1.3 INBETRIEBNAHME
1.4 BAULICHE VORAUSSETZUNGEN
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GUNTAMATIC-Heizanlagen entsprechen dem neuesten Stand
der Technik und erfüllen alle einschlägigen Sicherheits-
vorschriften. Unsachgemäße Installation kann Lebensgefahr
bedeuten. Heizkessel sind Feuerungsanlagen und stellen bei
unsachgemäßer Behandlung Gefahrenquellen dar. Montage,
Erstinbetriebnahme und Service dürfen daher nur von
ausreichend qualifiziertem Fachpersonal unter Einhaltung aller
Vorschriften und der Herstelleranweisungen erfolgen.
Garantie und Gewährleistung durch den Hersteller setzen eine
fachgerechte Montage und Inbetriebnahme der Heizanlage
voraus. Mängel und Schäden, die auf unsachgemäße
Montage, Inbetriebnahme oder Bedienung zurückzuführen
sind, sind davon ausgeschlossen. Um eine bestimmungs-
gemäße Funktion der Anlage zu gewährleisten, sind die
Anweisungen des Herstellers zu befolgen. Weiters dürfen nur
Originalteile oder vom Hersteller ausdrücklich freigegebene
Teile in die Anlage eingebaut werden.
Die Erstinbetriebnahme der Anlage muss durch einen
GUNTAMATIC-Fachmann oder durch qualifiziertes Fach-
personal durchgeführt werden. Er kontrolliert, ob die Anlage
laut Schema gebaut wurde, stimmt die Anlage ab und erklärt
dem Anlagenbetreiber den Betrieb der Heizanlage.
Bei der Schaffung der baulichen Voraussetzungen sind
unbedingt die örtlich geltenden, gesetzlichen Einreich-, Bau-
und Ausführungsvorschriften, sowie die Maßangaben in den
Einbaurichtlinien, Einbaubeispielen und technischen Daten zu
beachten! Die Einhaltung der örtlich geltenden Vorschriften
und
die
ordnungsgemäße
Maßnahmen liegen alleine im Verantwortungsbereich des
Anlagenbesitzers und sind Garantie- und Gewährleistungs-
voraussetzungen. GUNTAMATIC übernimmt für bauliche
Maßnahmen aller Art keine wie immer geartete Gewähr-
leistung oder Garantie. Ohne Anspruch auf Vollständigkeit
oder Außerkraftsetzung behördlicher Auflagen empfehlen wir
in Anlehnung an die österreichische Richtlinie pr TRVB H 118
folgende Ausführungen:
Durchführung
der
baulichen
BS-01