ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE • BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
• E s befinden sich drehende und bewegliche Teile am E-Bike. Durch falsche Kleidung,
unsachgemäße Handhabung oder Unaufmerksamkeit besteht Verletzungsgefahr.
− Tragen Sie eng anliegende Beinkleidung. Benutzen Sie ggf. Hosenklammern.
GEFAHR
− Achten Sie darauf, dass herunterhängende Kleidungsstücke nicht in die Speichen
gelangen, z. B. Schals oder Kordeln.
− Tragen Sie rutschfeste Schuhe, die mit einer steifen Sohle versehen sind und dem
Fuß genügend Halt geben.
• D as maximal zulässige Gesamtgewicht des E-Bikes darf den im Kapitel „Technische
ACHTUNG
Daten" angegebenen Wert nicht übersteigen. Das Gesamtgewicht beinhaltet neben
dem E-Bike, den Fahrer sowie Zuladung jeglicher Art (z. B. Korb und Seitentaschen
samt Inhalt, Kindersitz incl. Kind, Anhänger samt Anhängelast). Eine Überschreitung
kann zu Schäden und Unfällen mit Verletzungsgefahr führen!
• Technische Veränderungen dürfen nur gemäß der StVZO und der auf dem Typenschild
angegebenen DIN EN ISO vorgenommen werden. Dies gilt insbesondere für sicher-
heitsrelevante Bauteile, wie z. B. Rahmen, Gabel, Lenker, Lenkervorbau, Sattel, Sattel-
stütze, Gepäckträger (ISO 11243), alle Bremskomponenten (speziell Bremshebel &
Bremsbeläge), Beleuchtungseinrichtungen, Tretkurbel, Laufräder, Anhängerkupp-
lungen, Reifen und Schläuche. Bruch-, Beschädigungs- und Unfallgefahr!
BESTIMMUNGSGEMÄSSE VERWENDUNG
Dieses E-Bike ist aufgrund der Konzeption und Ausstattung dazu bestimmt, auf öffentlichen
Straßen und befestigten Wegen eingesetzt zu werden. Die hierzu erforderliche
sicherheitstechnische Ausstattung wurde mitgeliefert und muss vom Benutzer oder Fach-
mann regelmäßig überprüft und, falls erforderlich, instand gesetzt werden.
Für jeden darüber hinausgehenden Gebrauch bzw. die Nichteinhaltung der sicherheitstech-
nischen Hinweise dieser Bedienungsanleitung und die daraus möglichen Schäden haften
weder Hersteller noch Händler. Dies gilt insbesondere für die Benutzung im Gelände, bei
Sportwettkämpfen, bei Überladung jeglicher Art, nicht ordnungs gemäßer Beseitigung von
Mängeln und der Benutzung im gewerblichen Bereich.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die Einhaltung der Betriebs-, Wartungs-
und Pflegehinweise.
10