KoNTRolllAMPeN
Das Vorhandensein und die Funktion der Kontroll- und Warnlampen SIND ABhäNGIG VoN DeR FAhRZeUGAUSRüSTUNG UND VoM
VeRTRIeBSlAND.
A
1
Instrumententafel A: wird beim Einschal-
ten der Zündung beleuchtet. Die Helligkeit
kann durch Drehen des Rändelrads 1 einge-
stellt werden.
Beim Aufleuchten bestimmter Kontrolllam-
pen erscheinen gleichzeitig Meldungen an
der Instrumententafel.
1.50
(1/4)
Das Aufleuchten der Warn-
lampe
Halten Sie, zu Ihrer eigenen
Sicherheit, unter Berücksich-
tigung der Verkehrssituation sofort an.
Stellen Sie den Motor ab und starten
Sie ihn nicht erneut. Wenden Sie sich an
eine Vertragswerkstatt.
Die Warnlampe
hin, dass Sie bei nächster Gelegenheit
eine Vertragswerkstatt ansteuern und
bis dahin möglichst vorsichtig fahren
sollten. Die Nichtbeachtung dieser Emp-
fehlung kann zu einem Schaden am
Fahrzeug führen.
®
bedeutet:
©
weist darauf
u
Kontrolllampe Standlicht
k
Kontrolllampe des Abblend-
lichts
á
Kontrolllampe Fernlicht
g
Kontrolllampe der Nebelschein-
werfer
f
Kontrolllampe Nebelschluss-
leuchte
c
Kontrolllampe Blinker links
b
Kontrolllampe Blinker rechts
Das Ausbleiben der optischen
Rückmeldung (Aufleuchten der
Kontrolllampen, Meldungen)
deutet auf einen Ausfall der
Instrumententafel hin. Sofort anhalten
(unter Berücksichtigung der Verkehrs-
situation). Vergewissern Sie sich, dass
das Fahrzeug gegen Wegrollen gesi-
chert ist, und verständigen Sie eine Ver-
tragswerkstatt.