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Bedingungen Für Den Betrieb - BROTJE ECOTHERM PLUS WGB 2N.20 Bedienungsanleitung

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2.4
Bedingungen für den Betrieb
WGB 2N.15/2N.20/2N.28/2N.38
Gefahr! Öffnen Sie das Gas-Brennwertgerät nicht selbst! Jegliche
Reinigungs-, Wartungs- Einstellungs- und Reparaturarbeiten im In-
neren des Gerätes dürfen nur von einem zugelassenen Heizungsin-
stallateur vorgenommen werden.
Mit Schraubenlack versiegelte Verbindungen dürfen auf keinen Fall
vom Nicht-Fachmann geöffnet oder verändert werden! Die Versie-
gelungen dienen dem Nachweis, dass für den einwandfreien und si-
cheren Betrieb wichtige Verschraubungen nicht verändert wurden.
Bei Beschädigung der Versiegelungen erlischt die Gewährleistung!
Die Anforderungen an die Umgebung und an das erforderliche Zu-
behör, z.B. Abgasleitungen müssen vor Einbau der Heizanlage pla-
nerisch festgelegt und kontrolliert werden. Die notwendigen
Informationen finden Sie in den Technischen Informationen und im
Installationshandbuch.
Nachträgliche Veränderungen an Gerät und Zubehör, an Leitungen
für Gas, Zuluft, Abluft, Wasser, Kondenswasser und Strom, am Si-
cherheitsventil und der Abblaseleitung sind nicht zulässig! Bei
Nichtbeachtung erlischt die Gewährleistung!
Schutzklasse
Das Gas-Brennwertgerät hat die Schutzklasse IPX4D (spritzwasser-
geschützt, geschützt gegen das Berühren von gefährlichen Teilen
mit Draht). Um diese Schutzklasse zu erhalten, müssen alle zu ver-
schraubende Teile fest verschraubt sein. Elektrische Leitungen
dürfen nur durch die beigefügten Kabelverschraubungen in das
Gas-Brennwertgerät geführt sein.
Anforderungen an die Umgebung
– Der Einbauort muss trocken und frostfrei (0 °C bis 45 °C) sein.
– Bei Betrieb des Gas-Brennwertgerätes in Nassräumen dürfen die
vorgeschriebenen Schutzzonen und Mindestabstände (siehe In-
stallationshandbuch) nicht verändert werden. Die Luftzufuhr
muss raumluftunabhängig erfolgen.
– Maßnahmen zur Versorgung des Gerätes mit Verbrennungsluft
und zur Abgasabführung dürfen Sie nur in Absprache mit dem
Bezirksschornsteinfeger verändern. Dazu gehört:
– das Verkleinern des Aufstellraums;
– der nachträgliche Einbau fugendichter Fenster und Außentü-
ren;
– das Abdichten von Fenstern und Außentüren;
– das Verschließen oder Entfernen der Zuluftöffnungen;
– das Abdecken der Schornsteine.
– Wollen Sie Ihr Gas-Brennwertgerät oder den Warmwasser-Spei-
cher schrankähnlich verkleiden, sprechen Sie zuerst mit Ihrem
Heizungsfachmann. Er kennt die entsprechenden Ausführungs-
vorschriften.
– Bei bestimmungsgemäßem Betrieb liegen die Oberflächentem-
peraturen der Geräteverkleidung und des Abgas-Systems KAS 80
unter 85 °C. Um jegliche Gefährdung auszuschließen: Lagern
Sie keine explosiven oder leicht entzündlichen Materialien in
Sicherheit
9

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