4.3 Gerät spannungsfrei schalten und
gegen Wiedereinschalten sichern
4.3.1 Freischalten
Lebensgefahr!
•
Wenn an den Bräunungsgeräten gearbeitet werden
soll, müssen diese freigeschaltet werden. Das be-
deutet, dass alle spannungsführenden Leitungen
ausgeschaltet werden müssen.
•
Nur das Ausschalten des Bräunungsgerätes ist
unzureichend, da an bestimmten Stellen noch
Spannung anstehen kann. Daher bei Arbeiten alle
Sicherungen ausschalten, und – falls möglich –
auch entfernen.
4.3.2 Gegen Wiedereinschalten sichern
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Lebensgefahr!
Durch irrtümliches Wiedereinschalten können sich
schwere Unfälle ereignen.
Sofort nach dem Freischalten sind alle Schalter oder
Sicherungen, mit denen freigeschaltet wurde, gegen
Wiedereinschalten zu sichern.
•
Abschließen des Sicherungskasten mit einem
Vorhängeschloss.
•
Bei nicht herausschraubbaren Sicherungsautoma-
ten können auch Klebestreifen (1) und (2) mit der
Aufschrift „Nicht schalten, Gefahr vorhanden" über
den Betätigungshebel geklebt werden.
Wartung
Stets ist sofort ein Verbotsschild mit der Aufschrift:
•
„Es wird gearbeitet!"
•
„Ort:..."
•
„Entfernen des Schildes nur durch:..."
zuverlässig anzubringen.
Lebensgefahr!
Verbotsschilder dürfen nicht an unter Spannung stehen-
de Teile angehängt werden oder diese berühren.
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