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Allgemeine Schutzhinweise; Empfohlene Bräunungszeiten - ergoline Classic 475 Gebrauchsanweisung

Profi-bräuner
Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines
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1.6.2 Allgemeine Schutzhinweise

Lesen Sie sorgfältig die Ergoline-Tipps für das richtige Bräunen.
Benutzen Sie den Profi-Bräuner nicht, wenn die Zeitschaltuhr fehlerhaft oder die
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Filterscheiben zerbrochen sind.
In Fällen besonderer Empfindlichkeit des Einzelnen gegen UV-Bestrahlung und
dann, wenn bestimmte Medikamente oder Kosmetika verwendet werden, ist beson-
dere Vorsicht geboten.
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Entfernen Sie Kosmetika rechtzeitig vor dem Bräunen und verwenden Sie keinerlei
Sonnenschutzmittel.
Bräunen Sie nicht bei Einnahme von Medikamenten, welche die Hautempfindlich-
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keit gegen UV-Strahlen erhöhen; fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt.
Suchen Sie den Arzt auf, wenn sich hartnäckige Schwellungen, wunde Stellen oder
pigmentierte Leberflecken auf der Haut bilden.
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Verwenden Sie stets die mitgelieferte UV-Schutzbrille. An den Augenlinsen operier-
te Personen müssen unbedingt eine UV-undurchlässige Schutzbrille tragen, um ei-
ne Gefährdung der Augen auszuschließen.
Nehmen Sie in 48 Stunden nicht mehr als ein Bräunungsbad je Körperteil. Nehmen
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Sie nicht zusätzlich am gleichen Tag ein Sonnenbad.
Beachten Sie die Empfehlungen bezüglich Bestrahlungszeiten und Bestrahlungsin-
tervallen (siehe Abschnitt 1.7).
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UV-Strahlung von der Sonne oder UV-Geräten kann Haut- oder Augenschäden
verursachen. Diese biologische Wirkung ist von der Hautempfindlichkeit des Ein-
zelnen abhängig.
Die Haut kann nach überhöhter Bestrahlung Sonnenbrand zeigen. Übermäßig
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häufig wiederholte UV-Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-Geräten kann zu früh-
zeitiger Alterung der Haut und auch zu einem Risiko von Hauttumoren führen.
Das ungeschützte Auge kann sich auf der Oberfläche entzünden und in bestimmten
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Fällen kann übermäßige Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Nach vielen wie-
derholten Bestrahlungen kann sich Grauer Star bilden.
Die maximal zulässige Bestrahlungsanzahl pro Jahr ist 60, 43 bzw. 33 (siehe Ab-
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schnitt 1.7).
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1.7 Empfohlene Bräunungszeiten
Gefahr von Haut- und Augenverletzungen!
Es gibt einige innerlich oder äußerlich anzuwendende Medikamente, welche die
Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlen erheblich steigern können. Zum
Beispiel: Antibiotika, Sulfonamide, Psoralene wie Melanin, Vitamin-A-Säure und De-
rivate. Während und kurz nach der Verwendung derartiger Präparate soll auf Bräu-
nungsbäder – auch in der Sonne – verzichtet werden! Im Zweifelsfall sollte vorher
der behandelnde Arzt befragt werden!
Schließen Sie während des Bräunungsvorgangs die Augen und benutzen Sie die
beigefügten UV-undurchlässigen Schutzbrillen (Ergoline Teile-Nr.: 84592)!
Auf keinen Fall darf das Bräunungsgerät benutzt werden, wenn eine Filterscheibe
fehlt oder Beschädigungen aufweist!
Gefahr von Hautverletzungen oder Hauterkrankungen!
Der Abstand zwischen zwei Bestrahlungen muss mindestens 48 Stunden betragen!
Eine zunehmende Bräunung erfordert auch eine Verlängerung der Expositionszeit
(=Bestrahlungszeit) bzw. ab einem gewissen Grad an Bräunung ist keine Vertiefung
mehr erreichbar. Die Bestrahlungszeit darf aber im Rahmen der zulässigen Strah-
lendosen nicht beliebig verlängert werden (siehe Tabelle)! Es ist daher ohne Ge-
fährdung der Gesundheit nur ein bestimmter, vom Hauttyp vorgegebener Grad an
Endbräune zu erreichen.

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