Allgemeines
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1.6.2 Allgemeine Schutzhinweise
Lesen Sie sorgfältig die Ergoline-Tipps für das richtige Bräunen.
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Benutzen Sie den Profi-Bräuner nicht, wenn die Zeitschaltuhr fehlerhaft oder die
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Filterscheiben zerbrochen sind.
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In Fällen besonderer Empfindlichkeit des Einzelnen gegen UV-Bestrahlung und
dann, wenn bestimmte Medikamente oder Kosmetika verwendet werden, ist beson-
dere Vorsicht geboten.
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Entfernen Sie Kosmetika rechtzeitig vor dem Bräunen und verwenden Sie keinerlei
Sonnenschutzmittel.
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Bräunen Sie nicht bei Einnahme von Medikamenten, welche die Hautempfindlich-
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keit gegen UV-Strahlen erhöhen; fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Arzt.
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Suchen Sie den Arzt auf, wenn sich hartnäckige Schwellungen, wunde Stellen oder
pigmentierte Leberflecken auf der Haut bilden.
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Verwenden Sie stets die mitgelieferte UV-Schutzbrille. An den Augenlinsen operier-
te Personen müssen unbedingt eine UV-undurchlässige Schutzbrille tragen, um ei-
ne Gefährdung der Augen auszuschließen.
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Nehmen Sie in 48 Stunden nicht mehr als ein Bräunungsbad je Körperteil. Nehmen
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Sie nicht zusätzlich am gleichen Tag ein Sonnenbad.
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Beachten Sie die Empfehlungen bezüglich Bestrahlungszeiten und Bestrahlungsin-
tervallen (siehe Abschnitt 1.7).
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UV-Strahlung von der Sonne oder UV-Geräten kann Haut- oder Augenschäden
verursachen. Diese biologische Wirkung ist von der Hautempfindlichkeit des Ein-
zelnen abhängig.
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Die Haut kann nach überhöhter Bestrahlung Sonnenbrand zeigen. Übermäßig
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häufig wiederholte UV-Bestrahlung mit Sonnenlicht oder UV-Geräten kann zu früh-
zeitiger Alterung der Haut und auch zu einem Risiko von Hauttumoren führen.
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Das ungeschützte Auge kann sich auf der Oberfläche entzünden und in bestimmten
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Fällen kann übermäßige Bestrahlung die Netzhaut beschädigen. Nach vielen wie-
derholten Bestrahlungen kann sich Grauer Star bilden.
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Die maximal zulässige Bestrahlungsanzahl pro Jahr ist 60, 43 bzw. 33 (siehe Ab-
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schnitt 1.7).
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1.7 Empfohlene Bräunungszeiten
Gefahr von Haut- und Augenverletzungen!
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Es gibt einige innerlich oder äußerlich anzuwendende Medikamente, welche die
Empfindlichkeit der Haut gegenüber UV-Strahlen erheblich steigern können. Zum
Beispiel: Antibiotika, Sulfonamide, Psoralene wie Melanin, Vitamin-A-Säure und De-
rivate. Während und kurz nach der Verwendung derartiger Präparate soll auf Bräu-
nungsbäder – auch in der Sonne – verzichtet werden! Im Zweifelsfall sollte vorher
der behandelnde Arzt befragt werden!
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Schließen Sie während des Bräunungsvorgangs die Augen und benutzen Sie die
beigefügten UV-undurchlässigen Schutzbrillen (Ergoline Teile-Nr.: 84592)!
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Auf keinen Fall darf das Bräunungsgerät benutzt werden, wenn eine Filterscheibe
fehlt oder Beschädigungen aufweist!
Gefahr von Hautverletzungen oder Hauterkrankungen!
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Der Abstand zwischen zwei Bestrahlungen muss mindestens 48 Stunden betragen!
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Eine zunehmende Bräunung erfordert auch eine Verlängerung der Expositionszeit
(=Bestrahlungszeit) bzw. ab einem gewissen Grad an Bräunung ist keine Vertiefung
mehr erreichbar. Die Bestrahlungszeit darf aber im Rahmen der zulässigen Strah-
lendosen nicht beliebig verlängert werden (siehe Tabelle)! Es ist daher ohne Ge-
fährdung der Gesundheit nur ein bestimmter, vom Hauttyp vorgegebener Grad an
Endbräune zu erreichen.