Allgemeines
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1.3 Export
Wir weisen darauf hin, dass die Geräte ausschließlich für den europäischen Markt be-
stimmt sind und nicht in die USA oder nach Kanada exportiert und dort betrieben werden
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dürfen! Bei Nichtbeachtung dieses Hinweises wird keine Haftung übernommen! Es wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Zuwiderhandlungen hohe Haftungsrisiken für
den Exporteur und/oder Betreiber entstehen können.
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1.4 Sicherheit
•
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Dieses Gerät darf nur durch entsprechend ausgebildetes/geschultes Fachpersonal
montiert und aufgestellt werden.
•
Alle am Gerät angebrachten Gefahren- und Sicherheitshinweise sind zu beachten!
•
Es dürfen keine Sicherheitseinrichtungen und Sicherheitshinweise entfernt bzw.
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außer Kraft gesetzt werden, die den sicheren Betrieb des Profi-Bräunergerätes be-
einträchtigen können!
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Das Profi-Bräunergerät darf nur in einwandfreiem Zustand betrieben werden!
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•
Das Bräunungsgerät muss über das Ergoline Münzgerät MCS-VI oder eine kompa-
tible Zeitsteuerung (gemäß der Norm EN 60335-2-27) gesteuert werden. Diese
Zeitsteuerung muss so aufgebaut sein, dass auch bei einem Ausfall der Steuerung
spätestens nach <110% der gewählten Bräunungszeit das Bräunungsgerät auto-
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matisch ausgeschaltet wird.
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Achtung!
Die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung des Profi-Bräunergerätes wird nur garan-
tiert, wenn:
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die Montage, der Elektroanschluss den VDE-Vorschriften entspricht, die Erweite-
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rung oder die Instandsetzung durch Fachpersonal vorgenommen worden ist
•
und das Profi-Bräunergerät in Übereinstimmung mit dieser Gebrauchsanweisung
verwendet wird.
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1.5 Wartung und Pflege
Lebensgefahr!
Bei Wartungsarbeiten, die das Öffnen des Profi-Bräunergeräts erfordern, ist das Gerät
spannungsfrei zu schalten, siehe Abschnitt 4.3.
Wartung und Pflege sind mitentscheidend, ob das Profi-Bräunergerät die gestellten
Anforderungen zufriedenstellend erfüllt. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Wartungs-
intervalle und die sorgfältige Durchführung der Wartungs- und Pflegearbeiten sind daher
unbedingt notwendig (siehe Abschnitt 4.2). Eventuelle Schutzvorrichtungen nach Ab-
schluss der Arbeiten wieder montieren.
Wir weisen darauf hin, dass das Profi-Bräunergerät zur Erhaltung des ordnungsgemä-
ßen Zustandes alle 12 Monate (ab Inbetriebnahme) wiederkehrenden Prüfungen durch
unseren Kundendienst oder eine zugelassenen Fachfirma zu unterziehen ist!
Achtung!
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Nur Original Ergoline-Ersatzteile des gleichen Typs verwenden! Bei Verwendung
von anderen Teilen erlischt die CE-Konformität!
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Bei Schäden, die nachweislich durch die Verwendung von nicht Original Ergoline-
Ersatzteilen entstanden sind, wird jegliche Haftung ausgeschlossen.