Wartung
4.3 Gerät spannungsfrei schalten und
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gegen Wiedereinschalten sichern
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4.3.1 Freischalten
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Lebensgefahr!
Wenn an den Bräunungsgeräten gearbeitet werden
soll, müssen diese freigeschaltet werden. Das be-
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deutet, dass alle spannungsführenden Leitungen
ausgeschaltet werden müssen.
Nur das Ausschalten des Bräunungsgerätes ist
unzureichend, da an bestimmten Stellen noch
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Spannung anstehen kann. Daher bei Arbeiten alle
Sicherungen ausschalten, und – falls möglich –
auch entfernen.
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4.3.2 Gegen Wiedereinschalten sichern
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Lebensgefahr!
Durch irrtümliches Wiedereinschalten können sich
schwere Unfälle ereignen.
Sofort nach dem Freischalten sind alle Schalter oder
Sicherungen, mit denen freigeschaltet wurde, gegen
Wiedereinschalten zu sichern.
Abschließen des Sicherungskasten mit einem
Vorhängeschloss.
Bei nicht herausschraubbaren Sicherungsautoma-
ten kann auch ein Klebestreifen mit der Aufschrift
„Nicht schalten, Gefahr vorhanden" über den Betä-
tigungshebel geklebt werden (1+2).
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Stets ist sofort ein Verbotsschild mit der Aufschrift:
„Es wird gearbeitet!"
„Ort:"
„Entfernen des Schildes nur durch: ........."
zuverlässig anzubringen.
Lebensgefahr!
Verbotsschilder dürfen nicht an unter Spannung stehen-
de Teile angehängt werden oder diese berühren.