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Gewährleistung; Konformitätserklärung - ergoline Classic 475 Gebrauchsanweisung

Profi-bräuner
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Gewährleistung
Ergoline haftet dem Käufer für die Dauer von 12 Monaten ab Übergabe dafür, dass das Gerät bei
Übergabe an den Käufer nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu
dem gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder mindern.
Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt 12 Monate ab Übergabe bzw. innerhalb der einjähri-
gen Garantiezeit bis max. 1.500 Betriebsstunden.
Die Gewährleistungspflicht bzw. der Haftungsanspruch entfällt, wenn:
ein unsachgemäßer Eingriff oder Umbau erfolgt,
der Nachweis nicht erbracht wird, wann das Gerät gekauft wurde und von wem es ausgelie-
fert wurde.
Ergoline verpflichtet sich, Mängel, die nachweislich innerhalb von 12 Monaten ab Übergabe des
Gerätes auftreten, kostenlos zu beseitigen oder beseitigen zu lassen. Dies kann, nach Wahl von
Ergoline, auch durch Austausch mangelhafter Teile oder des kompletten Erzeugnisses gesche-
hen.
Der Käufer ist jedoch berechtigt, die Rückgängigmachung des Auftrages oder die Herabsetzung
des Auftragspreises zu verlangen, wenn die Nachbesserung fehlschlägt, insbesondere
unmöglich ist,
Ergoline in einem angemessenen Zeitraum nicht gelingt,
Ergoline die Nachbesserung verweigert oder schuldhaft verzögert.
Weitere Ansprüche, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Gerät
selbst entstanden sind, oder die Folge einer zu späten Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung sind,
sind ausgeschlossen.
Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, wenn Ergoline Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit
zur Last fällt oder der Ware zugesicherte Eigenschaften fehlen.
Gewährleistungsanspüche sind unter Vorlage der Rechnung bei Ergoline oder bei dem Ergoline-
Händler geltend zu machen, der das Gerät ausgeliefert hat.
Gewährleistung/Konformitätserklärung
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Konformitätserklärung
EG - Konformitätserklärung
nach der Zeit gültigen Fassung
73 / 23 / EWG
89 / 336 / EWG
JK-Products GmbH
Köhlershohner Straße
53578 Windhagen
bestätigen in alleiniger Verantwortung, dass die Bräunungsgeräte
der Serie
Ergoline Classic 475
den unten genannten harmonisierten Normen entsprechen.
EN 60335-1 / 1994 + A11 + A1 + A12 + A13 + A14 + A15,
EN 60335-2-27 / 1997, EN 55014-1 / 1993+A1:1997+A2:1999,
EN 55011:1998 Gr.1 Kl.B, EN 60555-2:1987, EN 61000-3-2:1995+A1:1998+A2:1998,
EN60555-3-2:1987/A1:1991
EN 55014-2 / 1997 Kategorie II
EN 61000-4-6:1996, EN 61000-4-4:1995, EN 61000-4-5:1995, EN 61000-4-11:1994,
EN 61000-4-2:1995/A1:1998
Die Erklärung bezieht sich auf den Prüfbericht Nr. E 2013666 Z02 vom TÜV-Rheinland
und den EMV-Prüfbericht Nr. P 2110 427 E01 vom TÜV-Rheinland.
53578 Windhagen, 08.02.2001
Claus E. Dommasch
(Geschäftsführer)
Wir,
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