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Mazda MX-5 Betriebsanleitung Seite 41

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Unter gewissen Bedingungen ist es sehr gefährlich, wenn sich ein Kind in einem auf dem
Beifahrersitz installierten Kinderrückhaltesystem befindet (mit
Sitzbelegungserkennungssystem):
Das Fahrzeug ist mit einem Sitzbelegungserkennungssensor ausgerüstet. Auch mit einem
Sitzbelegungserkennungssensor, falls ein Kind in einem Kinderrückhaltesystem auf dem
Beifahrersitz Platz nimmt, erhöht sich die Auslösegefahr des Beifahrerairbags unter den
folgenden Bedingungen, was zu schweren oder sogar lebensgefährlichen Verletzungen
führen kann.
Die Beifahrerairbag-Deaktivierungskontrollleuchte OFF leuchtet nicht, wenn ein Kind in
einem Kinderrückhaltesystem Platz nimmt.
Gepäck oder andere Gegenstände werden auf den Sitz mit einem Kinderrückhaltesystem
gelegt.
Der Sitz wurde gewaschen.
Auf dem Sitz wurden Flüssigkeiten verschüttet.
Der Beifahrersitz wird nach hinten geschoben und drückt auf das hinter dem Sitz abgelegte
Gepäck.
Gepäck oder andere Gegenstände werden zwischen dem Fahrer- und dem Beifahrersitz
abgelegt.
Auf dem Beifahrersitz befindet sich ein Elektro-Gerät.
Eine zusätzliche elektrische Vorrichtung, wie eine Sitzheizung wurde auf dem Sitzpolster
angebracht.
Erlauben Sie niemandem, insbesondere keinem Kind, sich über oder gegen das Seitenfenster
zu lehnen, wenn das Fahrzeug mit Seiten-Airbags ausgerüstet ist:
Es ist gefährlich, sich über oder gegen das Seitenfenster, den Beifahrersitzbereich und den
Seitenairbagausdehnungsraum zu lehnen, selbst bei Verwendung eines
Kinderrückhaltesystems. Durch die vom ausgelösten Airbag auftretenden Kräfte kann sich ein
Kind, das sich nicht in der richtigen Sitzposition befindet, schwere oder sogar
lebensgefährliche Verletzungen zuziehen. Beim Anlehnen an die Tür kann der
Ausdehnungsraum für den Seitenairbag blockiert werden, so dass der Airbag keinen
zusätzlichen Schutz gewähren kann. Weil sich der Seitenairbag von der Sitzlehnenaußenseite
her ausdehnt, dürfen Sie Kindern nicht erlauben, sich über oder gegen das Seitenfenster zu
lehnen, auch wenn das Kind mit einem Kinderrückhaltesystem gesichert ist.
Mit einem Sicherheitsgurt nicht mehr als eine Person anschnallen:
Es ist gefährlich, mit einem Sicherheitsgurt mehr als eine Person anzuschnallen. Im Falle eines
Aufpralls können die auftretenden Kräfte nicht richtig verteilt werden, so dass die Personen
gegeneinander gedrückt werden und sich schwer verletzen können. Aus diesem Grund darf
mit einem Sicherheitsgurt nicht mehr als eine Person angeschnallt werden. Beim Fahren
müssen die Insassen immer richtig angeschnallt sein.

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