A.2
Elektromagnetische Verträglichkeit
Definition
Die elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) ist die Fähigkeit einer elektrischen Einrichtung,
in ihrer elektromagnetischen Umgebung zufrieden stellend zu funktionieren, ohne diese
Umgebung zu beeinflussen.
Der Kommunikationsprozessor CP 1625 erfüllt u. a. auch die Anforderungen des EMV-
Gesetzes des europäischen Binnenmarktes. Voraussetzung dafür ist, dass der
Kommunikationsprozessor CP 1625 den Vorgaben und Richtlinien zum elektrischen Aufbau
entspricht.
EMV-Richtlinie
Der Kommunikationsprozessor erfüllt die Anforderungen der EG-Richtlinie 2004/108/EG
(EMV-Richtlinie).
Einsatz im Industriebereich
Der Kommunikationsprozessor CP 1625 ist für den Einsatz in Industriebereich ausgelegt.
Dafür werden folgende Normen erfüllt:
● Anforderungen an die Störaussendung EN 61000-6-4
● Anforderungen an die Störfestigkeit EN 61000-6-2
Einsatz im Wohn-, Geschäfts- und Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe
Der Kommunikationsprozessor CP 1625 ist für den Einsatz in Wohn-, Geschäfts- und
Gewerbebereich sowie Kleinbetriebe ausgelegt. Dafür werden folgende Normen erfüllt:
● Anforderungen an die Störaussendung EN 61000-6-3
● Anforderungen an die Störfestigkeit EN 61000-6-1
CP 1625 / CP 1625Dev
Betriebsanleitung, 09/2018, A5E43075786-AB
Normen, Zulassungen und EMV-Richtlinien
A.2 Elektromagnetische Verträglichkeit
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