4.9 Sorgfaltspflicht des Fahrers
Der Fahrer muss sich vor der ersten Fahrt mit dem
Fahrrad vertraut machen und einweisen lassen. Er
muss angemessene Kleidung tragen, dazu gehört auch
ein geeigneter Schutzhelm.
Im Falle der Weitergabe des Fahrrads an einen weite
ren Fahrer übernimmt der vom Betreiber eingesetzte
Fahrer wesentliche Pflichten des Betreibers gegenüber
dem weiteren Fahrer.
Diese Betriebsanleitung ist zu verstehen und zu beach
ten, insbesondere der Teil 'Bestimmungsgemäße Ver
wendung' sowie der Teil 'Betrieb'. Fragen sind mit dem
Betreiber oder dem ZEGFachhändler zu klären
Die geltende Gesetzeslage zur Teilnahme
am Straßenverkehr oder zur sonstigen
Verwendung von elektromotorisch ange
triebenen Fahrrädern muss beachtet wer
den.
4.10 Wiederkehrende Prüfungen
Die folgenden Prüfungen müssen regelmäßig, ggf. mit
Hilfe des Fachhändlers, ausgeführt werden:
Prüfung des Reifenfülldrucks: wöchentlich
Kontrolle des Bremsverschleißes: monatlich
Kontrolle der Antriebskette, Ölen: monatlich
Einstellung der Gangschaltung: vierteljährlich
Prüfung der Speichenspannung: vierteljährlich
Grundreinigung und Konservierung aller Bauteile:
mindestens halbjährlich
Service beim Fachhändler: halbjährlich
Wir empfehlen ausdrücklich die regelmä
ßige Vorführung des Fahrrads beim ZEG
Fachhändler, um Schäden und aufkom
mende Gefahren frühzeitig zu erkennen
und beseitigen zu lassen.
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