Einstellungen und Reparaturen des Fahrrads gelten nur
soweit als Bestimmungsgemäßer Gebrauch, wie diese
in dieser Betriebsanleitung erklärt werden.
Zum Bestimmungsgemäßen Gebrauch gehört auch die
Einhaltung der vorgeschriebenen Betriebs, Wartungs
und Kontrollmaßnahmen sowie das Lesen, Verstehen
und Beachten dieser Betriebsanleitung.
Die Montage von freigegebenem Zubehör durch Fach
personal ist zulässig. Eine aktuelle ZubehörFreigabe
liste liegt den ZEGFachhändlern vor.
Jeder andere Gebrauch ist nicht bestimmungsgemäß.
Hierzu gehört insbesondere das Verleihen des Fahr
rads an nicht eingewiesene Fahrer, die Mitnahme wei
terer Personen, das Fahren mit übermäßigem Gepäck,
freihändiges Fahren, das Fahren auf Eis und Schnee
sowie unsachgemäße Pflege oder Reparatur.
Der Gebrauch des unvollständigen Fahrrads, beispiels
weise ohne Batterie, ist nicht bestimmungsgemäß.
4.3 Einweisung und Schulung
Der mit Reparaturen und Wartungsarbeiten beauf
tragte ZEGFachhändler wird regelmäßig geschult.
Der Fahrer oder der Betreiber des Fahrrads wird spä
testens bei der Fahrzeugübergabe vom ausliefernden
ZEGFachhändler über die Funktionen des Fahrrades,
insbesondere seiner elektrischen Funktionen und der
richtigen Anwendung des Ladegeräts persönlich aufge
klärt.
Jeder Fahrer, dem dieses Fahrrad bereitgestellt wird,
muss eine Einweisung in die Funktionen des Fahrrades
erhalten. Eine Kopie dieser Betriebsanleitung ist jedem
Fahrer zur Kenntnisnahme und Beachtung auszuhändi
gen.
Für die Übersetzung in eine dem Fahrer verständliche
Sprache ist der Betreiber verantwortlich.
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