4.4 Erstinbetriebnahme
Weil die Erstinbetriebnahme des Fahrrads Spezialwerk
zeuge und besondere Fachkenntnisse erfordert, ist
diese ausschließlich von geschultem ZEGFachpersonal
durchzuführen. Fahrradspezifische Hinweise für den
ZEGFachhändler sind in den zugehörigen Abschnitten
dieser Betriebsanleitung gegeben.
Zur Erstinbetriebnahme gehört die Einweisung des Be
reitstellers oder des Fahrers durch den ZEGFachhänd
ler.
4.5 Not-Halt, Not-Aus
Das Fahrrad verfügt über keinen separaten NotHalt
oder NotAus Knopf.
Die Antriebskraft wird abgeschaltet, sobald der Pedal
druck ausbleibt. Mit der Betriebsbremse wird das
Fahrrad mechanisch gebremst oder festgehalten.
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Das Fahrrad darf erst dann
VORSICHT
!
eingeschaltet werden, wenn
der Fahrer eine Position einge
nommen hat, die es ihm er
laubt, beide Bremsen sicher zu
erreichen.
Das Fahrrad muss abgeschal
VORSICHT
!
tet werden, sobald der Fahrer
beabsichtigt, seine Bremsbe
reitschaft zu beenden.
Zur Vermeidung von Unfällen
VORSICHT
!
muss während der Pflege,
Wartungs oder Reparaturar
beiten die Antriebsbatterie
vom Fahrrad getrennt sein.
4.6 Auffälligkeiten während des Betriebs
Sollten während des Betriebs, also während der Fahrt,
dem Laden der Batterie oder der Pflege des Fahrrads
ungewohnte Geräusche, Vibrationen, Gerüche, Verfär
bungen, Verformungen, Abrieb oder Verschleiß auffal
len, dann muss das Fahrrad außer Betrieb genommen