Nur Fachkräfte dürfen das Fahrrad warten und repa
rieren.
Die EGKonformität ist für dieses elektromotorisch un
terstützte Fahrrad erklärt, solange es sich im Original
Zustand befindet. Sobald der Betreiber Änderungen
oder Ergänzungen vornimmt, wird er selbst zum Her
steller. Er muss die Übereinstimmung mit den EG
Richtlinien in Eigenverantwortung erneut zusichern,
um
das elektromotorisch unterstützte Fahrrad erneut in
Verkehr zu bringen
die CEKennzeichnung anzubringen
die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.
20
4.9 Sorgfaltspflicht des Fahrers
Der Fahrer muss sich vor der ersten Fahrt mit dem
Fahrrad vertraut machen und einweisen lassen. Er
muss angemessene Kleidung tragen, dazu gehört auch
ein geeigneter Schutzhelm.
Im Falle der Weitergabe des Fahrrads an einen weite
ren Fahrer übernimmt der vom Betreiber eingesetzte
Fahrer wesentliche Pflichten des Betreibers gegenüber
dem weiteren Fahrer.
Diese Betriebsanleitung ist zu verstehen und zu beach
ten, insbesondere der Teil Bestimmungsgemäße Ver
wendung sowie der Teil Betrieb. Fragen sind mit dem
Betreiber oder dem ZEGFachhändler zu klären.
Die geltende Gesetzeslage zur Teilnahme
am Straßenverkehr oder zur sonstigen
Verwendung von elektromotorisch ange
triebenen Fahrrädern muss beachtet wer
den.