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Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Pegasus Solero Originalbetriebsanleitung

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4.8 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt
werden, wenn sämtliche dafür notwendigen Maßnah­
men getroffen werden. Der Sorgfaltspflicht des Betrei­
bers unterliegt es, diese Maßnahmen zu planen und
ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber muss
insbesondere Folgendes sicherstellen:
­ Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß gebraucht
werden.
­ Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem, funktions­
tüchtigem Zustand gebraucht werden.
­ Diese Betriebsanleitung muss dem Fahrer leserlich
und vollständig für die Dauer der Fahrrad­Nutzung
zur Verfügung gestellt werden.
­ Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt mit den rele­
vanten Funktionen des Fahrrads vertraut gemacht
werden. Nur unterwiesene Fahrer dürfen fahren.
­ Der Fahrer muss zum Führen dieses Fahrrads geeig­
net sein, angemessene Kleidung tragen und sollte
einen geeigneten Schutzhelm tragen.
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­ Nur Fachkräfte dürfen das Fahrrad warten und repa­
rieren.
Die EG­Konformität ist für dieses elektromotorisch un­
terstützte Fahrrad erklärt, solange es sich im Original­
Zustand befindet. Sobald der Betreiber Änderungen
oder Ergänzungen vornimmt, wird er selbst zum Her­
steller. Er muss die Übereinstimmung mit den EG­
Richtlinien in Eigenverantwortung erneut zusichern,
um
­ das elektromotorisch unterstützte Fahrrad erneut in
Verkehr zu bringen
­ die CE­Kennzeichnung anzubringen
­ die Arbeitssicherheit nicht zu beeinträchtigen.

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