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Zerlegen, Entsorgung; Sorgfaltspflicht Des Betreibers - Pegasus Solero E Originalbetriebsanleitung

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4.7 Zerlegen, Entsorgung

Jeder ZEG­Fachhändler nimmt Fahrräder, Batterien
und Ladegeräte gerne an und führt sie einer geregel­
ten Entsorgung zu.
Ein Zerlegen des Rades, der Batterie oder des Ladege­
räts zwecks Entsorgung ist nicht vorgesehen.
Die gesetzlichen Entsorgungsvorschriften
sind zu beachten.
Versuchen Sie niemals, die Bat­
WARNUNG
!
terie zu öffnen. Restspannungen
können Brände und Verletzun­
gen hervorrufen. Die scharfkan­
tigen Bruchstücke und innere
Bauteile können Schnittverlet­
zungen und Kurzschlüsse verur­
sachen.
Zur Vermeidung von Gefahren müssen
auch die Einzelteile des außer Betrieb ge­
nommenen Fahrrads trocken, frostfrei
und vor Sonneneinstrahlung geschützt
aufbewahrt werden.

4.8 Sorgfaltspflicht des Betreibers

Die Sicherheit des Fahrrads kann nur dann umgesetzt
werden, wenn sämtliche dafür notwendigen Maßnah­
men getroffen werden. Der Sorgfaltspflicht des Betrei­
bers unterliegt es, diese Maßnahmen zu planen und
ihre Ausführung zu kontrollieren. Der Betreiber muss
insbesondere Folgendes sicherstellen:
­ Das Fahrrad darf nur bestimmungsgemäß gebraucht
werden.
­ Das Fahrrad darf nur in einwandfreiem, funktions­
tüchtigem Zustand gebraucht werden.
­ Diese Betriebsanleitung muss dem Fahrer leserlich
und vollständig für die Dauer der Fahrrad­Nutzung
zur Verfügung gestellt werden.
­ Der Fahrer muss vor der ersten Fahrt mit den rele­
vanten Funktionen des Fahrrads vertraut gemacht
werden. Nur unterwiesene Fahrer dürfen fahren.
­ Der Fahrer muss zum Führen dieses Fahrrads geeig­
net sein, angemessene Kleidung tragen und sollte
einen geeigneten Schutzhelm tragen.
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