Der Gebrauch des unvollständigen Fahrrads, beispiels
weise ohne Batterie, ist nicht bestimmungsgemäß.
4.3 Einweisung und Schulung
Der mit Reparaturen und Wartungsarbeiten beauf
tragte ZEGFachhändler wird regelmäßig geschult.
Der Fahrer oder der Betreiber des Fahrrads wird spä
testens bei der Fahrzeugübergabe vom ausliefernden
ZEGFachhändler über die Funktionen des Fahrrades,
insbesondere seiner elektrischen Funktionen und der
richtigen Anwendung des Ladegeräts, persönlich auf
geklärt.
Jeder Fahrer, dem dieses Fahrrad bereitgestellt wird,
muss eine Einweisung in die Funktionen des Fahrrades
erhalten. Diese Betriebsanleitung ist jedem Fahrer in
gedruckter Form zur Kenntnisnahme und Beachtung
auszuhändigen.
Für die Übersetzung in eine dem Fahrer verständliche
Sprache ist der Betreiber verantwortlich.
4.4 Erstinbetriebnahme
Weil die Erstinbetriebnahme des Fahrrads Spezialwerk
zeuge und besondere Fachkenntnisse erfordert, ist
diese ausschließlich von geschultem ZEGFachpersonal
durchzuführen. Fahrradspezifische Hinweise für den
ZEGFachhändler sind in den zugehörigen Abschnitten
dieser Betriebsanleitung gegeben.
Zur Erstinbetriebnahme gehört die Einweisung des Be
treibers oder des Fahrers durch den ZEGFachhändler.
4.5 Not-Halt, Not-Aus
Das Fahrrad verfügt über keinen separaten NotHalt
oder NotAusKnopf.
Die Antriebskraft wird abgeschaltet, sobald der Pedal
druck ausbleibt. Mit der Betriebsbremse wird das
Fahrrad mechanisch gebremst oder festgehalten.
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