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Abgassysteme; Bautechnische Einheit - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3 Planungsanleitung

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
9
8
7
C
6
D
5
4
E
3
2
F
1
0
20
30
40
Heizungsrücklauftemperatur in °C
A Abgastemperatur Voll-Last
B Abgastemperatur Teillast

4.9 Abgassysteme

Für Abgasanlagen bestehen für Brennwertfeuerstätten die nachfol-
genden Anforderungen hinsichtlich Ausführung und Aufstellung:
Vor Beginn der Arbeiten an der Abgasanlage sollte sich der Hei-
zungsfachbetrieb mit dem zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister abstimmen.
Es ist empfehlenswert, die Beteiligung des Bezirksschornsteinfeger-
meisters mit einem Formblatt (erhältlich beim örtlichen Bauamt) akten-
kundig zu machen. Gasfeuerungsstätten müssen innerhalb des sel-
ben Geschosses, in dem sie aufgestellt sind, an Hausschornsteine
angeschlossen werden (keine Trenndecken durchstoßen).

Bautechnische Einheit

Die vorausgehend beschriebenen Anforderungen sind generell bei
den gemeinsam mit dem Vitocrossal CE-zertifizierten Abgassystemen
(Zubehör) erfüllt.
Die Zertifizierung der Viessmann Abgas-/Zuluftsysteme (AZ-Systeme)
für raumluftunabhängigen Betrieb in Verbindung mit dem Vitocrossal
als bautechnische Einheit ist beantragt für:
■ senkrechte Dachdurchführung
■ Außenwandführung im Doppelrohr
Vorteile der bautechnischen Einheit:
■ Kein rechnerischer Funktionsnachweis zur Abgasleitung nach
DIN EN 13384 im Einzelfall erforderlich
■ Gemäß Landesbauordnung ist in einigen Bundesländern (z. B.
Nordrhein-Westfalen) keine Dichtheitskontrolle durch den Bezirks-
schornsteinfegermeister bei Inbetriebnahme erforderlich
■ Künftig ist eine vereinfachte Sichtprüfung durch den Bezirksschorn-
steinfegermeister in zweijährigem Abstand vorgesehen
■ Kein zusätzlicher Zulassungsnachweis durch den Hersteller der
Abgasleitung erforderlich
Im Nicht-Wohnbereich kann die Abgasleitung innerhalb des Aufstell-
raums auch ohne Hinterlüftung verlegt werden. Der Aufstellraum muss
dann jedoch eine ausreichende Zuluftöffnung ins Freie haben (gem.
TRGI 2008).
Nenn-Wärmeleistung bis 50 kW:
2
2
150 cm
bzw. 2 × 75 cm
Nenn-Wärmeleistung über 50 kW (z. B. Vitocrossal 300, 66 kW):
150 cm
2
und für jedes über 50 kW hinausgehende kW 2 cm
a Für die Aufstellung des Gerätes gelten die landesgesetzlichen
Bestimmungen bzw. die TR-Gas sowie die ÖVGW-Richtlinien.
Die einfache Abgasleitung muss CE-zertifiziert und zugelassen sein.
Gas-Brennwertkessel
90
80
A
70
60
B
50
40
30
20
10
0
50
60
70
2
C Kondenswassermenge 66 kW
D Kondenswassermenge 49 kW
E Kondenswassermenge 35 kW
F Kondenswassermenge 27 kW
Dabei ist zu unterscheiden, ob der Brennwertkessel im Wohnbe-
reich (Aufenthaltsraum) oder im Nicht-Wohnbereich (Aufstellraum)
aufgestellt werden soll.
Die Aufstellung des Vitocrossal im Wohnbereich ist möglich, wenn
die Abgasleitung im Aufenthaltsraum in einem Schutzrohr geführt und
luftumspült ist (AZ-System, raumluftunabhängige Betriebsweise).
Die als Zubehör lieferbare Abgasleitung ist nach DIN EN 14471 CE-
zertifiziert und zugelassen.
Bauaufsichtliche Zulassung
Systemzertifizierung
Systemzertifizierung nach DVGW-VP 113 und EG-Gasgeräte-Richtli-
nie 90/396/EWG in Verbindung mit Abgasleitungen aus PPs der Fa.
Skoberne
Vitocrossal 300
CE-0085 BN 0570
VIESMANN
4
33

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