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Lon-Verbindungsleitung; Lon-Kupplung (Rj 45); Lon-Verbindungsstecker (Rj 45, 2 Stück); Lon-Anschlussdose (Rj 45, 2 Stück) - Viessmann VITOCROSSAL 300 Typ CU3 Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Regelungen
(Fortsetzung)

LON-Verbindungsleitung

Best.-Nr. 7143 495
■ 7,0 m lang
■ mit RJ 45 Steckern

LON-Kupplung (RJ 45)

Best.-Nr. 7143 496
zur Verlängerung der LON-Verbindungsleitung
LON-Verbindungsstecker (RJ 45, 2 Stück)
Best.-Nr. 7199 251
zur Erstellung einer Verbindungsleitung mit einer bauseitigen Lei-
tung
LON-Anschlussdose (RJ 45, 2 Stück)
Best.-Nr. 7171 784
CAT 6, zum Anschluss der bauseitigen Leitung
Abschlusswiderstand (2 Stück)
Lieferumfang
zum Abschluss des Systembus muss an den freien Enden je ein
Abschlusswiderstand eingesetzt werden

Anhang

6.1 Vorschriften und Richtlinien
Der Viessmann Gas-Brennwertkessel Vitocrossal 300 entspricht in
seiner Konstruktion und in seinem Betriebsverhalten den Anforderun-
gen der DIN EN 297.
Er ist CE-zertifiziert.
Er ist in geschlossenen Heizungsanlagen mit zulässigen Vorlauftem-
peraturen (= Absicherungstemperaturen) bis 110 ºC nach
DIN EN 12828 einsetzbar. Die maximal erreichbare Vorlauftemperatur
liegt ca. 15 K unter der Absicherungstemperatur.
Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage sind die bauaufsichtli-
chen Regeln der Technik und die gesetzlichen Bestimmungen zu
6
beachten.
Die Montage, der gas- und abgasseitige Anschluss, die Inbetrieb-
nahme, der Elektroanschluss und die allgemeine Wartung/Instandhal-
tung dürfen nur von einem konzessionierten Fachbetrieb ausgeführt
werden.
Die Installation eines Brennwertkessels muss bei dem zuständigen
Gasversorgungsunternehmen angezeigt und genehmigt werden.
EnEV
1. BlmSchV
FeuVo
DIN 1986
DIN 1988
DIN 4701
DIN 4753
DIN 18160
DIN 18380
DIN 57116
DIN EN 297
DIN EN 303 -1/-3
DIN EN 484
DIN EN 677
DIN EN 12828
DIN EN 13384
VIESMANN
88
Energieeinsparverordnung
Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und
mittlere Feuerungsanlagen)
Feuerungsverordnung der Bundesländer
Werkstoffe Entwässerungssystem
Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken
Regeln für die Berechnung des Wärmebedarfs von Gebäuden
Wassererwärmer und Wassererwärmungsanlagen für Trink- und Betriebswasser
Hausschornsteine
Heizungsanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen (VOB)
Elektrische Ausrüstung von Feuerungsanlagen
Gasgeräte Typ B
Heizkessel mit Gebläsebrenner
Gasgeräte Typ C
Gas-Brennwertkessel
Heizungssysteme in Gebäuden - Planung von Warmwasser-Heizungsanlagen
Abgasanlagen - Wärme- und strömungstechnische Berechnungsverfahren
Regional bedingt sind Genehmigungen für die Abgasanlage und den
Kondenswasseranschluss an das öffentliche Abwassernetz erforder-
lich.
Vor Montagebeginn sind der zuständige Bezirksschornsteinfeger-
meister und die zuständige Abwasserbehörde zu informieren.
Die Wartung und ggf. Reinigung empfehlen wir einmal jährlich durch-
zuführen. Dabei ist die Gesamtanlage auf ihre einwandfreie Funktion
zu prüfen. Aufgetretene Mängel sind zu beseitigen.
Brennwertkessel dürfen nur mit den speziell ausgeführten, geprüften
und bauaufsichtlich zugelassenen Abgasleitungen betrieben werden.
Eine Umrüstung für andere als auf dem Typenschild angegebene
Bestimmungsländer darf nur durch einen zugelassenen Fachbetrieb
erfolgen, der gleichzeitig die Zulassung nach dem jeweiligen Landes-
recht veranlasst.
Gas-Brennwertkessel

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