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Haftungsausschluss; Sicherheit; Gewährleistung Und Garantie - Roth KWT 750 l-C Montage- Und Bedienungsanleitung

Kunststoffwannen-tank
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Inhaltsverzeichnis

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Haftungsauschluss
Der Hersteller haftet nicht für Schäden, die durch nicht bestim-
mungsgemäßen Einsatz der Tanks und des Befüllsystems entste-
hen.
Die Haftung des Herstellers erlischt ferner:
> wenn die Installation und Arbeiten an der Tankanlage und
seinen Komponenten entgegen dieser Montage- und Bedie-
nungsanleitung ausgeführt werden
> wenn Arbeiten an der Tankanlage und seinen Komponenten
unsachgemäß ausgeführt werden

Sicherheit

Betreiberpflichten:
> Für Errichtung, Instandsetzung, Reinigung und Stillegung
(einschließlich Entsorgung) müssen zugelassene Fachbetriebe
beauftragt werden.
> Einhaltung der Prüfzeitpunkte und Intervalle, rechtzeitige
Beauftragung eines Sachverständigen nach AwSV, die ab
01.08.2017 bundesweit gültig ist.
> Regelmäßige Kontrolle (1-mal wöchentlich) der Dichtheit und
Funktionsfähigkeit der Behälteranlage sowie der Sicherheits-
einrichtungen (Auffangwanne, Füllstanduhren und des Überfüll-
Sicherheitssystem F-Stop GWG-FSS).
> Nach den Vorgaben der Zulassungen und der Hersteller erfor-
derliche Prüfungen veranlassen.
> Anlage bei Schäden und Betriebsstörungen unverzüglich außer
Betrieb nehmen.
> Mängel unverzüglich beseitigen lassen.
Wenn der Betreiber die Überwachung nicht selbst durchführen kann, ist eine sachkundige Person damit zu beauftragen.
Gewährleistung und Garantie
Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen finden Sie auf
der Rückseite des Werksprüfzeugnisses (im Lieferumfang jedes
Behälters).
> wenn Arbeiten an der Tankanlage und den Komponenten ausge-
führt werden, die nicht in dieser Montage- und Bedienungsan-
leitung beschrieben sind, und diese Arbeiten nicht ausdrücklich
vom Hersteller schriftlich genehmigt worden sind
> wenn keine original Roth Teile installiert sind
> wenn die Komponenten unvollständig installiert sind, wie z. B.
Schäden bei Ölaustritt durch fehlende Dichtungen und Verbin-
dungsteile an den Rohrleitungen
> wenn mitgeltende Dokumente und Vorschriften nicht beachtet
werden
> Austreten von Heizöl unverzüglich der zuständigen Behörde
oder Polizeidienststelle melden, sofern ausgetretene wasserge-
fährdende Flüssigkeit zu einer Gewässer- oder Bodenverunrei-
nigung geführt hat bzw. führen kann.
> Errichtung, Instandsetzung, Reinigung und Stilllegung von
Anlagen zur Lagerung wassergefährdenden Flüssigkeiten sind
generell durch zugelassene Fachbetriebe auszuführen.
> Anlage regelmäßig (jährlich), im Rahmen der Wartung der
Heizungsanlage durch einen Fachbetrieb kontrollieren lassen.
> Der Errichter (Installateur) hat den Betreiber der Lageranlage
einzuweisen, alle erforderlichen Unterlagen an ihn zu über-
geben, und den Betreiber auf seine Pflichten hinzuweisen
(Übergabeprotokoll).
> ausführlich, siehe Arbeitsblatt DWA-A 791-1 und 791-2 (TRwS)
Garantieleistung nur bei Einhaltung dieser Anleitung sowie aller
Vorschriften! Wir haften nicht für Schäden durch fehlende oder
falsch eingebaute Teile!
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Diese Anleitung auch für:

Kwt 1500 l-rKwt 1000 l-rKwt 1000 l-c

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