Aufstellung und Montage
Allgemeine Regeln
> Für die Lagerung von Heizöl und Dieselkraftstoff dürfen die
Tanks zu Behältersystemen zusammengeschlossen werden:
Zulässige Aufstellvarianten siehe Seiten 9 und 23 in
dieser Anleitung.
> Ein zusätzlicher Auffangraum ist normalerweise nicht notwen-
dig (in Schutzgebieten abweichende Regelungen der Landes-
vorschriften beachten).
> Der Boden bzw. die Aufstellfläche müssen ausreichend tragfä-
hig, waagerecht und eben sein.
> Ein durch eine Leckage entstandener Flüssigkeitsstand in der
Rückhalteeinrichtung muss schnell und zuverlässig erkannt
werden. Daher ist für ausreichende Beleuchtung zwischen den
Tanks und im Aufstellraum zu sorgen!
Technische Regeln –
Anforderungen an die Aufstellung
A. Undichtigkeiten, bzw. das Austreten wassergefährdender Stoffe
müssen schnell und zuverlässig erkannt werden. Die Tankan-
lage muss dafür ausreichend zugänglich und einsehbar sein.
B. Behälter bzw. jeder Behälter eines Behältersystems muss im
gefüllten Zustand an mindestens einer Behälterseite einen
begehbaren Abstand von mindestens 40 cm haben.
C. Weitere Anforderungen sind auf den Seiten 9 und 23 in den
Kapiteln "Mögliche Aufstellvarianten" beschrieben.
D. Es muss ausreichend Platz zu Wänden und Decke für die
Montage und Installation (Wartung und Austauschbarkeit der
Sicherheitseinrichtungen) vorhanden sein.
E. Alle übrigen Abstände zwischen Wand und Behälter müssen
mindestens 5 cm im gefüllten Zustand betragen.
F. Die Tankmittenabstände ergeben sich aus den gelieferten
Leitungslängen und Abstandshaltern.
Weitere Hinweise zu Montage von Grenzwertgebern und Füllstandsensoren und die dafür erforderlichen Einstellwerte
sind den beiliegenden Dokumenten (Z-40.7-487, Montage- und Bedienungsanleitung für Grenzwertgeber und der
F-Stop GWG-FSS Füllstandsbegrenzer/-sensoren) zu entnehmen.
Die bei Aufstellung einer Tankanlage einzuhaltenden Wand- und Deckenabstände richten sich nach dem jeweiligen
Tanksystem, dessen Sicherheitsmerkmalen (Überfüllsicherung, Leckagesonde, Füllstandanzeiger) und Anzahl der instal-
lierten Tankreihen. Auf den Seiten 9 und 23 sind die Anforderungen der (TRwS)- Arbeitsblatt DWA-A 791-1 und 791-2
für die einzuhaltenden Wand- und Deckenabstände für die jeweiligen Systeme dargestellt.
8
> Tankanlagen bis 5000 l dürfen im Heizraum aufgestellt werden,
mit mindestens 1 m Abstand zwischen Tank und Feuerstätte
(Abweichungen sind entsprechend der Feuerungsverordnung
(FeuVo) der Länder möglich).
> Die Kennzeichnung (das Typenschild) der Tanks muss lesbar zur
einsehbaren und begehbaren Seite gerichtet sein.
> Tankanlagen >5000 l benötigen einen eigenen Lagerraum.
> Weitere länderrechtliche Vorschriften (AwSV und Bauordnung)
sind zu beachten (AwSV gültig ab 01.08.2017).
> Feuerwiderstandsdauer: Türen müssen mindestens F30 und
Wände, Decken und Leitungsdurchführungen F90 sein.
G. Durch den Anschluss und während des Betriebes dürfen
keine unzulässigen Kräfte aus den bauseits weiterführenden
Leitungen (Befüllung, Entlüftung) auf die Tankstutzen wirken.
Daher die weiterführenden Leitungen in einem waagerechten
„Z" verlegen. Der Z-Schenkel zwischen den zwei 90°-Bögen
sollte idealerweise ca. 1 m lang sein.
Alternativ: Verwendung des flexiblen Füllrohrs Roth Füllflex.
H. Entnahme-Sammelarmatur mit Grenzwertgeber (Pos. 11) immer
auf dem 1. Tank in Füllrichtung gesehen montieren.
I. Bei Winkelaufstellung ist dies der 1. Tank der längsten Reihe.
Keine der nachfolgenden Reihen darf länger sein.
J. Alle bauseits weiterführenden Leitungen (Befüllung, Entlüftung,
Entnahme) mit Gefälle zum Tank verlegen.