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Truma S 2200 Gebrauchsanweisung Seite 4

Flüssiggasheizung
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Das Gerät, die Gasanlage und die Abfüh-
rungsleitung für die Verbrennungspro-
dukte müssen durch einen anerkannten Sach-
kundigen nach den nationalen Bestimmungen
(z. B. in Deutschland gemäß dem Arbeitsblatt
DVGW G 607) oder, sofern solche nicht beste-
hen, zumindest jedoch alle zwei Jahre geprüft
werden.
– Nach durchgeführten Änderungen an der
Flüssiggasanlage ist eine Dichtheitsprü-
fung von einem anerkannten Sachkundigen
durchzuführen.
– Verantwortlich für die Veranlassung der
Überprüfung ist der Fahrzeughalter.
Bei erster Inbetriebnahme eines fabrik-
neuen Gerätes kann kurzzeitig eine
Rauch- und Geruchsentwicklung auftreten.
Bei Inbetriebnahme nach insbesondere langer
Standzeit kann kurzzeitig eine leichte Rauch-
und Geruchsentwicklung aufgrund von Staub
oder Schmutz auftreten. Es ist zweckmäßig,
das Gerät zum Zweck der Selbstreinigung
dann einige Minuten in höchster Leistungsstu-
fe zu betreiben und für gute Durchlüftung des
Raumes zu sorgen.
Ein ungewohntes Brennergeräusch oder
Abheben der Flamme lässt auf einen
Reglerdefekt schließen und macht eine Über-
prüfung des Reglers notwendig.
Keinesfalls Gegenstände (z. B. Spraydo-
sen) oder brennbare Materialien / Flüs-
sigkeiten im Einbauraum des Geräts oder im
Gerät selbst verstauen, da es hier unter Um-
ständen zu erhöhten Temperaturen kommen
kann.
Für die Gasanlage dürfen in Deutschland
nur Druckregeleinrichtungen gemäß
DIN EN 16129 (in Fahrzeugen) mit einem fes-
ten Ausgangsdruck von 30 mbar verwendet
werden. Die Durchflussrate der Druckregel-
einrichtung muss mindestens dem Höchstver-
brauch aller eingebauten Geräte entsprechen.
Für Fahrzeuge empfehlen wir die Gas-
druck-Regelanlage Truma MonoCon-
trol CS sowie für die Zweiflaschen-Gasanlage
die Gasdruck-Regelanlage DuoControl CS.
Bei Temperaturen um 0 °C und darunter
sollten die Gasdruck-Regelanlage bzw.
das Umschaltventil mit der Reglerbeheizung
EisEx betrieben werden.
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Es dürfen nur für das Bestimmungsland
geeignete Regleranschlussschläuche,
die den Anforderungen des Landes entspre-
chen, verwendet werden. Diese sind regelmä-
ßig auf Brüchigkeit zu überprüfen.
Druckregelgeräte und Schlauchlei-
tungen müssen spätestens 10 Jahre
(bei gewerblicher Nutzung 8 Jahre) nach
Herstellungs datum gegen neue ausgewech-
selt werden.
Der Betreiber ist dafür verantwortlich.
Zum Betrieb der Heizung mit Wandkamin
Die Öffnungen des Wandkamins
müssen frei sein. Bei Bedarf Schmutz,
Laub und insbesondere im Winter Schnee
oder -matsch vor den Öffnungen entfernen.
Dies muss gelegentlich kontrolliert werden.
Zum Betrieb der Heizung mit Dachkamin
Der Dachkamin muss während des
Betriebs der Heizung stets frei im
Luftstrom liegen. Dachaufbauten können
die Funktion der Heizung stören.
Im Winter muss vor Inbetriebnahme
der Heizung der Dachkamin von
Schnee befreit werden.
Für Winter- bzw. Dauercamping emp-
fehlen wir den auf das Kaminteil auf-
schraubbaren Kaminverlängerungssatz SKV
(3 x 15 cm).
Sollte die Heizung bei Standorten mit
extremen Windverhältnissen oder bei
Nutzung im Winter wiederholt verlöschen,
empfehlen wir die Verwendung einer Ka-
minverlängerung AKV (15 cm) sowie zu-
sätzlich den Kaminaufsatz T-2 oder T-3.
Werden 2 oder 3 Verlängerungen à
15 cm verwendet, müssen diese vor
einer Fahrt abgenommen werden um nicht
verloren zu gehen (Unfallgefahr). Eine ver-
bleibende Verlängerung muss festge-
schraubt und mit einer Schraube gesichert
sein.
– Falls am Wohnwagen ein Überdach mon-
tiert wird, muss der Dachkamin unbedingt
durch dieses Dach hindurchgeführt wer-
den. Verwenden Sie dafür die Kamindurch-
führung UEK.

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