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HP f2304 High Definition Benutzerhandbuch Seite 60

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TCO '99-Anforderungen
Die entsprechende TCO '99-Richtlinie schreibt vor, dass
Plastikteile, die mehr als 25 Gramm wiegen, keine
brandhemmenden Mittel mit organisch gebundenem Brom
oder Chlor enthalten dürfen. Brandhemmende Mittel sind
weiterhin bei gedruckten Schaltungen zugelassen, da es hier
an Alternativsubstanzen fehlt.
Cadmium:
Cadmium ist in aufladbaren Batterien und in den Schichten, die
die Farbe bei bestimmten Computerbildschirmen erzeugen,
enthalten. Cadmium greift das Nervensystem an und ist in hohen
Dosen giftig. Die TCO '99-Richtlinie schreibt vor, dass Batterien,
Schichten, die die Farbe bei Computerbildschirmen erzeugen,
sowie elektrische und elektronische Komponenten kein Cadmium
enthalten dürfen.
Quecksilber:
Quecksilber kommt vereinzelt in Batterien, Relais und Schaltern
vor. Es greift das Nervensystem an und ist in hohen Dosen
giftig. Die TCO '99-Richtlinie schreibt vor, dass Batterien kein
Quecksilber enthalten dürfen. Zudem dürfen in gekennzeichneten
Produkten keinerlei elektrische oder elektronische Bauteile
verwendet werden, die Quecksilber enthalten. Dabei gilt eine
Ausnahme. Quecksilber ist in Schwarzlichtern und in
Flachbildschirmen zugelassen, da es in diesen Bereichen heute
noch keine Alternativsubstanzen gibt. Das TCO-Ziel ist es, die
Ausnahmeregelung zu streichen, sobald eine quecksilberfreie
Alternative gefunden ist.
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Bioakkumulation bedeutet, dass sich diese Substanzen in Bioorganismen
ansammeln. Blei, Cadmium, Quecksilber sind Schwermetalle, die sich in
Bioorganismen ansammeln.
C–4
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