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Vorschriften, Normen Und Richtlinien; Einbau Wassermangelsicherung; Normen Und Richtlinien - Buderus Logano plus SB615 Gas Montage- Und Wartungsanleitung

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Vorschriften, Normen und Richtlinien

Für die Erstellung und den Betrieb der Anlage die Regeln
der Technik sowie die bauaufsichtlichen und die gesetzli-
chen Bestimmungen beachten.
Für die Montage und den Betrieb der Hei-
zungsanlage die landesspezifischen Normen
und Richtlinien beachten!
Die Angaben auf dem Heizkesselleistungs-
schild sind maßgebend und zu beachten.
3.1

Einbau Wassermangelsicherung

V Für Heizkessel > 300 kW Wassermangelsicherung
einbauen, für die Montage und Bedienung die techni-
schen Dokumente des Herstellers beachten.
Für Deutschland:
V Für Heizkessel > 300 kW entsprechend
der DIN-EN 12828 eine Wassermangelsi-
cherung einbauen.
V Für Montage und Bedienung die techni-
schen Dokumente des Herstellers beach-
ten.
Für Polen:
V Bei Heizkesseln > 100 kW nach
PN-91/B-2414 (p2.5) den Heizkessel mit
einer Wassermangelsicherung ausrüsten.
V Wird der vorgesehene Anschluss WMS nicht für die
Montage einer Wassermangelsicherung SYR 932.1
(Buderus Zubehör) verwendet, den Anschluss mit
einem Stopfen verschließen (
Bei diesem Heizkessel wird das Regelsystem Logamatic
verwendet.
3.2

Normen und Richtlinien

Das Gerät entspricht den grundlegenden Anforderungen
der zutreffenden europäischen Richtlinien:
– 90/396/EWG Gasgeräte-Richtlinie
– EN 677, EN 303-1, EN 303-3, DIN 4702-6, EN 267,
EN 303-2
– 92/42/EWG Wirkungsgrad-Richtlinie
– 2006/95/EG Niederspannungs-Richtlinie
– 2004/108/EG EMV-Richtlinie
– 97/23/EG Druckgeräte-Richtlinie
Norm: TRD 702
Bei Installation und Betrieb außerdem beachten:
– Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbe-
dingungen
Logano plus SB615 Gas - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
Kapitel 5.6, Seite 15).
Vorschriften, Normen und Richtlinien
– Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und
Ablufteinrichtungen sowie des Schornsteinanschlus-
ses
– Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an
die Stromversorgung
– Die technischen Regeln des Gasversorgungsunter-
nehmens über den Anschluss des Gasbrenners an das
örtliche Gasnetz
– Die Vorschriften und Normen über die sicherheitstech-
nische Ausrüstung der Wasser-Heizungsanlage
– Die Installationsanleitung für Ersteller von Heizungsan-
lagen
– In Belgien zusätzlich folgende Normen beachten:
NBN D 30-003, NBN D 51-004 und Addenda
– In den Niederlanden für die Erstellung und den Betrieb
der Anlage die Regeln der Technik sowie die bauauf-
sichtlichen und gesetzlichen Bestimmungen (z. B.
NEN 1078 (GAVO), NEN 3028 und NEN 1010)
beachten
– In Österreich bei der Installation die örtlichen Bauvor-
schriften sowie die ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2
(ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas) einhalten. Die Anfor-
derungen gemäß der Ländervereinbarung
Art. 15a B-VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungs-
grad werden erfüllt.
– Für die Schweiz gilt abweichend:
Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte der
LRV bezüglich CO und NOx durch Messungen am Auf-
stellort prüfen. Die Heizkessel wurden nach der Weg-
leitung für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft.
Bei der Installation die Richtlinien für den Bau und den
Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f, die Gasleitsätze
G1 des SVGW sowie die kantonalen Feuerpolizeivor-
schriften beachten.
Die in der Tabelle „Technische Daten" angegebenen
Leistungen sind Nennleistungen.
Im praktischen Betrieb werden diese Werte im Hinblick
auf die Einhaltung der LRV-Vorschriften innerhalb des
angegebenen Leistungsbereiches teilweise unter-
schritten.
Zulässige Brennstoffe
Die Gas-Brennwertkessel Logano SB615 Gas und
Logano plus SB615 VM können mit folgenden
Brennstoffen betrieben werden:
– Erdgas und Flüssiggas nach DVGW-Arbeitblatt G 260
(Deutschland)
– Erdgas und Flüssiggas der öffentlichen Gasversor-
gung (Österreich, Schweiz)
V Nur Brenner verwenden, die diesen Gasarten entspre-
chen.
V Die Angaben der Brennerlieferanten beachten.
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