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Produktbeschreibung; Funktionsprinzip - rsbp FLEX-Serie Bedienungsanleitung

Flammenlose explosionsdruckentlastung
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Flammenlose Explosionsdruckentlastung - FLEX

3. PRODUKTBESCHREIBUNG

Wenn in der Technologie eine explosive Atmosphäre in Form von aufgewirbeltem Staub
auftritt und wenn diese Atmosphäre mit einer Zündquelle in Kontakt kommt, kann dies zu
einer plötzlichen Explosion führen. Die FLEX schützt die Technologie, das Bedienpersonal
und die Umwelt vor den negativen Auswirkungen einer solchen Explosion.
Die FLEX Anlagen der Reihe F und R haben eine rechteckige Basis und daher auch eine
rechteckige Membrane. Die FLEX Anlagen der Reihe C haben eine runde Basis und daher
auch eine runde Membrane.

3.1 FUNKTIONSPRINZIP

Die flammenlose Anlage zur Explosionsminderung – FLEX besteht aus einer Einrichtung
zur Minderung von Explosionen (Membrane) und einer Einrichtung zur Absorption der
freigesetzten Energie, die während einer Staubexplosion in einem geschlossenen Raum
verbreitet wird. Die FLEX verhindert die Übertragung des Explosionsdrucks und von
Flammen durch die Freisetzungsöffnung der Membrane, wodurch in der Umgebung
befindliche Personen und Einrichtungen geschützt werden. Die FLEX muss im Fall der
Installation der Membrane im Inneren von Gebäuden verwendet werde, in dem sich die zu
schützende Einrichtung befindet. Bei einer Explosion fängt die FLEX die Explosionsenergie
(Flamme, Druck) auf, die von der geöffneten Membrane ausgeht. Jedwede Beschädigungen
des Produktes können zu einer Fehlfunktion führen. Dies könnte zu einer Übertragung der
Staubexplosion vom geschützten Behälter in den Raum des Bedienpersonals führen.
Deshalb ist es sehr wichtig die Anweisungen bereits vor dem Beginn der Installation zu
lesen.
Die Abstände der installierten FLEX Anlagen von den anliegenden Maschinen oder Wänden
müssen vom Hersteller ratifiziert werden. Dieser Abstand ist für eine richtige Funktion der
FLEX Anlagen unumgänglich. Der Mindestabstand zwischen der FLEX und der
nächstgelegenen Maschine (event. Gebäudewand) muss mindestens 500 mm betragen
(siehe Kapitel 3.4).

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