Flammenlose Explosionsdruckentlastung - FLEX
5.2 VERBOTENE T ÄTIGKEITEN
Das Bedienpersonal, die anderen Arbeitnehmer des Kunden und auch weitere Subjekte
dürfen folgende verbotene Tätigkeiten nicht ausüben:
✓ jedwede Beschädigung der FLEX und ihrer Bestandteile,
✓ jedwede
Komponenten),
✓ jedwede mechanische Beschädigung der Stromverkabelung (Stromversorgung,
Signalisation) zur Öffnung der Membrane.
Alle
oben angeführten Tätigkeiten (Montage, Demontage, Wartung, Service,
Bedienung, Beschädigung, Mängel) sollten, einschließlich des Datums, des Namens
und der Unterschrift des Mitarbeiters, der den jeweiligen Eingriff vorgenommen hat,
nachweislich im Betriebsbuch der technologischen Gesamtheit aufgezeichnet werden.
mechanische
Beschädigung
der
Membrane
(und
25
36
1
aller
ihrer