Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Genehmigungs- Und Informationspflicht - Buderus Logavolt STH102-29 T100S Montage- Und Wartungsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Logavolt STH102-29 T100S:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

4
Vorschriften
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
EN 437
Prüfgase, Prüfdrücke, Gerätekatego-
rien
EN 483
Gas-Brennwertgerät für gasförmige
Brennstoffe – Gas-Brennwertgerät des
Typs C mit einer Nennwärmebelastung
≤ 70 kW
EN 625
Gas-Brennwertgerät für gasförmige
Brennstoffe – spezielle Anforderungen
an die trinkwasserseitige Funktion von
Kombikesseln mit einer Nennwärmebe-
lastung ≤ 70 kW
EN 677
Gas-Brennwertgerät für gasförmige
Brennstoffe – besondere Anforderun-
gen an Brennwertkessel mit einer
Nennwärmebelastung ≤ 70 kW
EN 13203-1
Gasbeheizte Geräte für die sanitäre
Warmwasserbereitung für den Haus-
gebrauch – Geräte, die eine Nennwär-
mebelastung von 70 kW und eine
Speicherkapazität von 300 Liter Was-
ser nicht überschreiten – Teil 1:
Bewertung der Leistung der Warm-
wasserbereitung
EN 13384
Heizungssysteme in Gebäuden - Pla-
nung von Warmwasser-Heizungsanla-
gen
EnEV
Energieeinsparverordnung
FeuVO
Feuerungsverordnung der Bundeslän-
der
TRGI
Technische Regeln für Gasinstallation
VDE 0190
Hauptpotenzialausgleich von elektri-
schen Anlagen
VDI 2035
Richtlinien zur Verhütung von Schäden
durch Korrosion und Steinbildung in
Warmwasserheizungsanlagen
DIN VDE 0100 Schutz vor zu hohen Berührungsspan-
nungen Teil 540 und Teil 701
DIN VDE
Selbsttätige Schaltstelle zwischen
0126-1-1
einer netzparallelen Eigenerzeugungs-
anlage und dem öffentlichen Nieder-
spannungsnetz
Richtlinie Eigenerzeugungsanlagen am Niederspan-
nungsnetz, VDEW, 4. Ausgabe 2001
Tab. 5 Normen, Vorschriften und Richtlinien
20
Logavolt STH102-29 T100S - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
Normen/
Vorschriften/
Richtlinien
Beschreibung
Technische Anschlussbedingungen für den Anschluss
an das Niederspannungsnetz, VDEW
Die örtlichen Vorschriften und Technische Anschluss
Bedingungen (TAB) des örtlichen Elektroversorgungs-
unternehmen (EVU) sind zu beachten.
Tab. 5 Normen, Vorschriften und Richtlinien
4.2
Genehmigungs- und Informations-
pflicht
• Die Installation eines Gas-Brennwertgerätes muss bei
dem zuständigen Gasversorgungsunternehmen ange-
zeigt und genehmigt werden.
• Der Anschluss an das öffentliche Netz muss beim
zuständigen EVU angezeigt und genehmigt werden.
• Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen
für die Abgasanlage und den Kondensatanschluss an
das öffentliche Abwassernetz erforderlich sind.
• Vor Montagebeginn den zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister und die Abwasserbehörde informie-
ren.

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis