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Wartung
7.1
Allgemeines
Gefahr: Lebensgefahr durch unsachgemäß
ausgeführte Arbeiten!
V Wartungen an gasführenden Teilen nur
von einer konzessionierten Fachfirma aus-
führen lassen.
Nach der Heizungsanlagenverordnung § 9
ist der Betreiber verpflichtet, eine Wartung
und Reinigung der Heizungsanlage durch-
führen zu lassen.
V Einmal jährlich eine Wartung und Inspekti-
on der gesamten Heizungsanlage ein-
schließlich der Neutralisationseinrichtung
vornehmen.
Wir empfehlen den Abschluss eines War-
tungs- und Inspektionsvertrags.
V Die durchgeführten Wartungen in der
Checkliste bestätigen.
V Für die Brennerwartung die Wartungsan-
leitung des Brennerherstellers beachten!
Logano plus SB315/315 VM - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
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Wartung
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