200SE-2S - 300SE-2S
1.3
Allgemeine Angaben
1.4
Zulassungen
29/07/2013 - 7607574-001-03
1.3.1.
Pflichten des Herstellers
Unsere Produkte werden unter Einhaltung der Anforderungen der
verschiedenen europäischen geltenden Richtlinien hergestellt. Aus
diesem Grund werden sie mit dem [-Kennzeichen und sämtlichen
erforderlichen Dokumenten geliefert.
Technische Änderungen vorbehalten.
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht haftbar gemacht
werden:
4 Nichteinhalten der Gebrauchsanweisungen für das Gerät.
4 Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes.
4 Nichteinhalten der Installationsanweisungen für das Gerät.
1.3.2.
Pflichten des Installateurs
Dem Installateur obliegt die Installation und die erste Inbetriebnahme
des Gerätes. Der Installateur muss folgende Anweisungen beachten:
4 Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Anleitungen
lesen und befolgen.
4 Installation in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften
und Normen.
4 Durchführung der ersten Inbetriebnahme und aller erforderlichen
Prüfungen.
4 Die Anlage dem Benutzer erklären.
4 Wenn eine Wartung erforderlich ist, den Benutzer auf die Pflicht
zur Kontrolle und Wartung des Gerätes aufmerksam machen.
4 Alle Bedienungsanleitungen dem Benutzer aushändigen.
1.4.1.
Zertifizierungen
Das vorhandene Produkt stimmt mit den Vorschriften folgender
europäischer Richtlinien und Normen überein:
4 2006/95/EG Richtlinie für Schwachstrom.
Betroffene Norm: EN 60.335.1.
4 2004/108/EG Richtlinie des Rates über die elektromagnetische
Verträglichkeit (BMPT).
Betroffene Normen: EN 50.081.1, EN 50.082.1, EN 55.014
1. Einleitung
5