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GRAUPNER ME 110 Bauanleitung Seite 3

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Der Käufer soll dabei den Material- oder Verarbeitungsfehler oder die Symptome des Fehlers so konkret
benennen, dass eine Überprüfung unserer Garantiepflicht möglich wird.
Der Transport des Gegenstandes vom Verbraucher zu uns als auch der Rücktransport erfolgen auf
Gefahr des Verbrauchers.
Gültigkeitsdauer
Diese Erklärung ist nur für während der Anspruchsfrist bei uns geltend gemachten Ansprüche aus dieser
Erklärung gültig. Die Anspruchsfrist beträgt 24 Monate ab Kauf des Gerätes durch den Verbraucher bei
einem Händler in der Bundesrepublik Deutschland (Kaufdatum). Werden Mängel nach Ablauf der
Anspruchsfrist angezeigt oder die zur Geltendmachung von Mängeln nach dieser Erklärung geforderten
Nachweise oder Dokumente erst nach Ablauf der Anspruchsfrist vorgelegt, so stehen dem Käufer keine
Rechte oder Ansprüche aus dieser Erklärung zu.
Verjährung
Soweit wir einen innerhalb der Anspruchsfrist ordnungsgemäß geltend gemachten Anspruch aus dieser
Erklärung nicht anerkennen, verjähren sämtliche Ansprüche aus dieser Erklärung in 6 Monaten, vom
Zeitpunkt der Geltendmachung an, jedoch nicht vor Ende der Anspruchsfrist.
Anwendbares Recht
Auf diese Erklärung und die sich daraus ergebenden Ansprüche, Rechte und Pflichten findet
ausschließlich das materielle deutsche Recht ohne die Normen des Internationalen Privatrechts sowie
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
Folgende Punkte müssen unbedingt beachtet werden:
Das Modell ist nicht für Kinder unter 14 Jahren geeignet. Nicht volljährige Jugendliche dürfen das
Modell nur unter der Aufsicht eines Erziehungsberechtigten betreiben.
Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung,
insbesondere andere Personen und Sachen sowie die Ordnung des Modellflugbetriebs nicht
gefährdet oder gestört wird.
Der Betreiber muss im Besitz seiner vollen körperlichen und geistigen Fähigkeiten sein. Wie beim
Autofahren, ist der Betrieb des Flugmodells unter Alkohol oder Drogeneinwirkung nicht erlaubt.
Fragen, die die Sicherheit beim Betrieb des RC-Flugmodells betreffen, werden Ihnen vom Fachhandel
gerne beantwortet.
Fernsteuer-Flugmodelle sind sehr anspruchsvolle und gefährliche Gegenstände und erfordern vom
Betreiber einen hohen Sachverstand, Können und Verantwortungsbewusstsein.
Rechtlich gesehen ist ein Flugmodell ein Luftfahrzeug und unterliegt entsprechenden Gesetzen, die
unbedingt eingehalten werden müssen. Die Broschüre »Modellflugrecht, Paragrafen und mehr«, Best.-
Nr. 8034.01, stellt eine Zusammenfassung dieser Gesetze dar; sie kann auch beim Fachhandel
eingesehen werden. Ferner müssen rechtliche Auflagen, die die Fernlenkanlage betreffen, beachtet
werden. Entsprechende Hinweise finden Sie in der Bedienungsanleitung Ihrer Fernsteueranlage.
Ein RC-Flugmodell kann nur funktionsfähig sein und den Erwartungen entsprechen, wenn es im Sinne
der Bauanleitung sorgfältigst gebaut wurde. Nur ein vorsichtiger und überlegter Umgang beim Betrieb
schützt vor Personen- und Sachschäden. Niemand würde sich in ein Flugzeug setzen und - ohne
vorausgegangene Schulung - versuchen, damit zu fliegen. Auch Modellfliegen will gelernt sein. Bitte
wenden Sie sich dazu an erfahrene Modellflieger, an Vereine oder Modellflugschulen. Ferner sei auf
den Fachhandel und die einschlägige Fachpresse verwiesen. Am besten als Club-Mitglied auf
zugelassenem Modellflugplatz fliegen.
Beim erstmaligen Steuern eines Flugmodells ist es von Vorteil, wenn ein erfahrener Helfer bei der
Überprüfung und den ersten Flügen zur Seite steht.
Es dürfen nur die im Bausatz enthaltenen Teile sowie die ausdrücklich von uns empfohlenen Graupner
Zubehör- und Ersatzteile verwendet werden.
Wird auch nur eine Komponente der Antriebseinheit geändert, ist ein sicherer Betrieb nicht mehr
gewährleistet und es erlischt jeglicher etwaiger Garantieanspruch.
Beachten Sie immer beim Einsatz und Laden der LiPo-Akkus die jeweiligen Sicherheitsvorschriften
der Akkus. Diese sind den Akkus und dem Ladegerät beigelegt.
Das Flugmodell niemals in der Nähe von Hochspannungsleitungen, Industriegelände, in
Wohngebieten, öffentlichen Straßen, Plätzen, Schulhöfen, Parks und Spielplätzen usw. fliegen lassen.
Informieren Sie alle Passanten und Zuschauer vor der Inbetriebnahme über alle möglichen Gefahren,
die von Ihrem Modell ausgehen und ermahnen diese, sich in ausreichendem Schutzabstand,
wenigstens 5 m hinter der Luftschraubenebene, aufzuhalten.
GRAUPNER GmbH & Co. KG D-73230 KIRCHHEIM/TECK GERMANY
Keine Haftung für Druckfehler. Technische Änderungen vorbehalten!
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3/2007

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