11
Instandhaltung
Pos: 16.2.1 /12-INSTANDSETZUNG/Allgemein/01.Allgemein @ 0\mod_1173251926256_6.doc @ 467 @ @ 1
11.1
Allgemeines
Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
Pos: 16.2.2 /12-INSTANDSETZUNG/Allgemein/02.Überwachung @ 0\mod_1173254503420_6.doc @ 470 @ @ 1
11.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
Pos: 17.1 /13-PRÜFUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Prüfung @ 0\mod_1173264087196_6.doc @ 506 @ @ 1
18
Instandhaltung
5.52.246.00.00.01