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Drahtseil; Sicherheitsprüfung; Funktionsprüfung; Instandhaltung - HADEF 190/94 Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Edelstahl-seilwinde
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Inhaltsverzeichnis

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Definitionen „befähigte Person" (ehemals Sachkundiger)
Eine „befähigte Person" ist, welche durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe
berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung der Arbeitsmittel verfügt.
Definition „anerkannte befähigte Person" (ehemals anerkannter Sachverständiger)
Eine „anerkannte befähigte Person" ist, welche durch ihre fachliche Ausbildung und Erfahrung Kenntnisse
auf dem Gebiet des zu prüfenden Arbeitsmittels besitzt und mit den einschlägigen staatlichen
Arbeitsschutzvorschriften, berufsgenossenschaftlichen Vorschriften und allgemeinen anerkannten Regeln
der Technik vertraut ist. Diese befähigte Person muss regelmäßig Arbeitsmittel entsprechender Bauart und
Bestimmungen prüfen und gutachterlich beurteilen. Diese Befähigung wird durch zugelassene
Überwachungsstellen (ZÜS) entsprechend erteilt.
Pos : 12.2.2.1 /1_H ADEF /9--IN BETR IEBNAHM E/Allgemei n/Dr ahtseil/05.Drahts eil @ 0\mod_1172571056093_6.doc x @ 367 @ @ 1
8.2

Drahtseil

Drahtseile müssen frei von Korrosion, Schmutz oder Beschädigungen sein.
Sie müssen vor Inbetriebnahme geschmiert sein
Bei Nichtschmierung verkürzen sich die Aufliegezeit und die Wartungsintervalle.
Pos : 12.2.2.2 /1_H ADEF /---ALLGEMEIN/Hinweis e/Seil e/WARNUN G - Kuns tstoffseile verboten @ 0\mod_1177329455688_6.doc x @ 5224 @ @ 1
WARNUNG!
Der Einsatz von Kunststoff- und kunststoffummantelten Seilen ist nicht zulässig
Pos : 13.1 /1_H ADEF /10-SICHERH EIT SPRÜFUN G/*Ü1* /#. Kapitel - Sic herheits prüfung @ 0\mod_1172647514342_6.doc x @ 400 @ @ 1
9
Sicherheitsprüfung
Pos : 13.2 /1_H ADEF /10-SICHERH EIT SPRÜFUN G/Allgemei n/01.Sic herheits prüfung Alle @ 0\mod_1178197796463_6.doc x @ 5699 @ @ 1
Vor der ersten Inbetriebnahme, bzw. Wiederinbetriebnahme, ist zu prüfen, ob:
 ggf.
vorhandene
Sicherungseinrichtungen, vorhanden und gesichert sind.
Pos : 13.3 /1_H ADEF /10-SICHERH EIT SPRÜFUN G/Allgemei n/Sicherheits prüfung Seil e @ 0\mod_1175670923023_6.doc x @ 3100 @ @ 1
 die Seile korrekt aufgewickelt bzw. nicht verdreht, gefettet und in gutem Zustand sind
Pos : 14.1 /1_H ADEF /11-FUNKT ION SPRÜ FUNG/*Ü1*/#. Kapitel - F unktios pr üfung @ 0\mod_1176446880639_6.doc x @ 4027 @ @ 1
10
Funktionsprüfung
Pos : 14.2.1 /1_H ADEF /11-FUNKT ION SPRÜ FUNG/F unkti ons pr üfung/147/190/192/200/220/238/250/430/450 @ 1 \mod_1265614058281_6.doc x @ 11835 @ @ 1
Die Funktionsprüfung muss unter Belastung mit der auf dem Typenschild angegebenen Tragfähigkeit
erfolgen.
Bremse beim Heben und Senken prüfen; Last muss sicher gehalten werden.
Zustand des Seiles und der Tragkonstruktion prüfen.
Schraubenverbindungen prüfen.
Pos : 15.1 /1_H ADEF /12-IN STANDH ALTUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Instandhaltung @ 0\mod_1172647603139_6.doc x @ 404 @ @ 1
11

Instandhaltung

Pos : 15.2.1 /1_H ADEF /12-IN STANDH ALTUNG/Allgemei n/01.Allgemein @ 0\mod_1173251926256_6.doc x @ 467 @ @ 1
11.1

Allgemeines

Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb des Gerätes,
somit sind sie gewissenhaft durchzuführen.
 Arbeiten nur von „befähigten Personen" durchführen lassen.
 Arbeiten nur in entlastetem Zustand durchführen.
 Prüfungsergebnisse und getroffene Maßnahmen schriftlich festhalten.
Pos : 15.2.2 /1_H ADEF /12-IN STANDH ALTUNG/Allgemei n/02.Ü ber wachung @ 0\mod_1173254503420_6.doc x @ 470 @ @ 1
11.2
Überwachung
Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle gelten für normale Bedingungen und Ein-Schicht-
Betrieb. Bei erschwerten Einsatzbedingungen, wie z.B. häufigem Betrieb unter Volllast oder besonderen
Umgebungsbedingungen wie z.B. Hitze, Staub etc., müssen die Intervalle entsprechend verkürzt werden.
Pos : 16.1 /1_H ADEF /13-PRÜFUN G/* Ü1* /#. Kapitel - Pr üfung @ 0\mod_1173264087196_6.doc x @ 506 @ @ 1
12
Prüfung
Pos : 16.2 /1_H ADEF /13-PRÜFUN G/Wi eder kehrende Pr üfung/01.Wieder kehrende Prüfung @ 0\mod_1175675257580_6.doc x @ 3163 @ @ 1
12.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
Pos : 16.3.1 /1_H ADEF /13-PRÜFUN G/Wi nde+Seilzug/01.Drahts eil @ 0\mod_1175675766898_6.doc x @ 3177 @ @ 1
5.52.248.00.00.02
Befestigungsschrauben
angezogen
und
Steckbolzen,
Klappstecker
und
11

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